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Channel: Rezept – Pharmamas Blog
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Freundschaftsrezepte

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Auch Apotheker, Pharmaassistenten und sonstige in der Apotheke arbeitenden oder deren Familienangehörige müssen zum Bezug von rezeptpflichtigen Medikamenten ein Rezept bringen. Das hat Gründe. Auch als Mediziner man ist nicht gerade unbefangen, weshalb zum Beispiel stark davon abgeraten (noch nicht ganz verboten) wird, als Arzt seine eigenen Angehörigen zu behandeln.

Das macht Sinn, auch wenn jemand schon seit Jahren Bluthochdruck oder Diabetes hat und Medikamente dagegen nimmt. Auch bei chronischen Sachen ist eine gelegentliche Kontrolle nötig. Manches ändert sich. Und mal ehrlich: manchmal sind auch Familienangehörige nicht gerade sehr zuverlässig, wie sie ihre Medikamente nehmen.

So wie die betagte Mutter einer Kollegin, die sich zwar nicht wohl gefühlt hat, aber nie zum Arzt wollte … wahrscheinlich, weil sie dann eben die Diagnose bekommt. Sie hatte Altersdiabetes – und auch nachdem das klar war, wollte sie keine Medikamente nehmen. Das hat Auswirkungen … unter anderem auf ihre Sehkraft, weshalb sie dann schliesslich doch unter Protest zum Augenarzt ging. Meine Kollegin hat vorher mit ihm geredet und ihn vorgewarnt, und als der Arzt mit der Untersuchung fertig war, hat er zur Mutter gesagt:

„Ich habe gehört, sie wollen keine Medikamente nehmen gegen ihren Blutzucker. Das ist okay. Es ist Ihre Entscheidung. Sie haben jetzt noch etwa 10% der ursprünglichen Sehkraft, Wenn Sie nichts nehmen, dann sind Sie in einem, spätestens in 2 Jahren blind, dann brauchen Sie mich auch nicht mehr.“

Das hat die Mutter dann doch dazu gebracht, umzudenken. Sie bekam vom Haus-Arzt Tabletten verschrieben, die sie auch nahm … aber die Folgeuntersuchungen liess sie wieder ausfallen, weil sie nicht wollte, dass er ihr auch noch Spritzen verschreibt. Und ihr Blutzucker war wohl immer noch nicht okay.

Der Arzt hat schliesslich gesagt, dass er kein weiteres Rezept ausstellt, ohne sie zu sehen. Darauf ist sie zu einem Freund gegangen, der auch Arzt ist (ganz anderes Fachgebiet) und hat ihn um ein Rezept gebeten. Sie wisse ja, was sie brauche.

Der hat dann ein Rezept ausgestellt – und zwar grad für ein Jahr.

Als meine Kollegin das mitbekommen hat, ist sie sehr ärgerlich geworden und hat dem Arzt/Freund ihre Meinung gegeigt, was sie von derartig unprofessionellem Verhalten findet, jemandem ein Rezept auszustellen, den man nie untersucht hat – und dann grad für so lange, was effektiv verhindert, dass sie die nächste Zeit unter Ärztliche Kontrolle kommen würde… und dann hat sie ihn dazu gebracht das Dauerrezept in der Apotheke zu stornieren. :-)

Hoffen wir, sie geht jetzt wieder zu einem Arzt. Ich glaube meine Kollegin schleppt sie sonst selber hin …


Tagged: Apotheke, Arzt, Rezept

AblErglInerReung?

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Also – nachdem Ihr ja so gut seid im Entziffern und Dechiffrieren von Rezepten, habe ich hier eine Aufgabe für Euch:

RPWAS

Die Auflösung eilt nicht – wie ihr seht ist das Originalrezept schon etwas älter … und die Frage nach “was denn da noch drauf steht?” kam ein Jahr nach dem Ausstellen des Rezeptes aus reinem Interesse.

Was oben steht kann ich noch so in etwa lesen: 1 Pari Gerät zur Miete (das braucht man zum Inhalieren zu Hause)

Und dann?

Wir haben den Arzt wegen dem dann nicht angerufen … aber irgendwie interessiert es mich jetzt doch. Vorschläge?


Tagged: Apotheke, Arzt, Rezept

Wieso So! ?

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Zahnarztrezept für ein Schmerzmittel und ein Antibiotikum. Netterweise Computergeneriert (gut lesbar) – und hinter dem Medikamentennamen ein sic! Ebenfalls maschinengeschrieben.

Das bedeutet, der Arzt will, dass man das abgibt und nichts anderes.

Jetzt … ist es so, dass dieses Antibiotikum erst mal immer noch teurer ist (etwas) als das Generikum und ich das Generikum an Lager habe, das Original aber bestellen muss. Hier sind die beiden auch Problemlos austauschbar. Von daher verstehe ich das sic! nicht.

Beim Patienten abgeklärt, ob er irgendwann einmal Probleme hatte mit dem Generikum oder weshalb das da so steht.

Hat er nicht. Weiss er auch nicht, wieso.

Zahnarztrezepte müssen gleich in der Apotheke bezahlt werden, die Krankenkasse in der Schweiz übernimmt das in der Regel nicht – ausser vielleicht man hat eine spezielle Zahn-Zusatzversicherung und schickt die Rechnung selber ein.

Der Patient hat nicht sehr viel Geld. Ich biete ihm an, dem Arzt anzurufen und zu fragen, ob ich es nicht doch ersetzen kann.

Mache das.

Antwort des Arztes: „Natürlich können Sie das ersetzen. Können Sie das nicht selber bestimmen?“

„Nicht, wenn da ein Sic! auf dem Rezept steht. Haben Sie das nicht gesetzt?“

„Nein – das ist ein automatischer Textbaustein bei uns im Computersystem.“

Ummm – Was?!

Meine Vermutung: Computerprogramm der Praxis gesponsert von Pharmafirma. Und dann ist halt das sic! mit drin. Dem (Zahn-)Arzt war nicht bewusst, was das dann nach sich zieht – es war auch eine Gemeinschaftspraxis, also ist er wohl selber nicht für die Einführung des Rezeptierprogrammes verantwortlich.

Und ich frage mich: Wie oft wurde das schon nicht angezweifelt / nachgefragt und man hat (zum finanziellen Nachteil des Patienten und Vorteil der Pharmafirma) dann das Original genommen oder gar bestellt?


Tagged: Apotheke, Arzt, Patient, Rezept, Zahn

Wegen Augentropfen!

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Mann um die 50 in der Apotheke: “Meine Tochter hat eine Augeninfektion und der Arzt im Spital hat gesagt, ich soll Antibiotika Augentropfen verlangen in der Apotheke.”

Das ist … seltsam, denn auch die Ärzte im Spital wissen, dass es für Antibiotika Augentropfen ein Rezept braucht. Wieso sollten sie das Rezept dann nicht gleich mitgeben?

Pharmama: “Okay, idealerweise wäre es das beste, wenn wir einen Blick auf die Patientin selbst werfen können. Könnte Sie herkommen?”

Mann: “Ach, die ist schon zu Hause … sie … fühlt sich nicht so gut.”

Pharmama: “Hmm … was für Symptome hat sie denn?”

Mann: “Ich weiss nicht. Aber sie sagt, sie braucht Antibiotika Augentropfen.”

Man merke auch, dass es inzwischen sie ist, die sagt, sie brauche Antibiotika Augentropfen und nicht der Arzt.

Pharmama: “Hmm, es ist also nicht für Sie selbst, und Sie wissen nicht, was für Beschwerden sie hat … nein, Antibiotische Augentropfen kann ich Ihnen in dem Fall nicht geben ohne Rezept. Wenn Sie wollen habe ich hier aber auch sehr wirksame desinfizierende Augentropfen, die ich ihnen geben kann, bis …”

Mann: “Oh das ist lächerlich! Wegen Augentropfen! Können Sie sie mir nicht einfach geben?”

Pharmama: “Tut mir leid, nein. Nicht ohne Rezept vom Arzt.”

Mann: “Aber sie hat doch schon Kontakt mit dem Arzt gehabt!”

(Sagen Sie …)

Pharmama: “Dann ist es sicher kein Problem, ihm zum Beispiel nochmals rasch anzurufen, damit er das Rezept faxt.”

Mann: “Murmeltirgendetwasunverständlichesaberverärgertes!”

Stapft raus.

Rezeptpflichtig ist rezeptpflichtig. Selbst in der Schweiz brauche ich, wenn ich das abgeben soll ohne Rezept ein paar wirklich gute Gründe.


Tagged: Apotheke, Kunde, Rezept

Nimm es so.

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Ich mag ja gut geschriebene Rezepte – dazu gehören auch solche mit klaren Dosierungsanweisungen.

Zu oft sehen wir in der Apotheke nur noch das absolute Minimum – manchmal sogar noch weniger als das, nämlich gar nichts, was die Anwendung angeht. Zum Beispiel bei Monuril. Das ist ein Antibiotikum gegen einfache Blasenentzündungen, das  in einer Einzeldosis kommt. Einfach genug, aber auch das muss man korrekt anwenden, damit es wirkt. Die meisten Ärzte schreiben nichts als Anweisung wie, da es “klar” ist (es gibt nur eine Möglichkeit) und die das in der Apotheke ja schon erklären und anschreiben werden.

Um so schöner ist dann das hier:

rpanweisung

Hach wie schön! Da weiss man doch, was man zu machen hat. Jetzt noch dazu, dass man das in genügendem Abstand nach dem Essen machen soll (2 Stunden), und dass das Pulver zu lösen ist, dann ist es perfekt.

So steht die Anweisung in der Packungsbeilage:

Erwachsene: Nehmen Sie Monuril mit leerem Magen ein, d.h. 2–3 Stunden vor oder nach dem Essen, am besten abends nach Entleerung der Blase. Lösen Sie dazu Monuril in einem Glas Wasser oder einem anderen nichtalkoholischen Getränk auf und trinken Sie es sofort.

Lieber Arzt, auch wenn ich mich darüber ein bisschen amüsiert habe – ich finde das toll von Ihnen, dass Sie das so aufgeschrieben haben. Es ist nur so ungewöhnlich heutzutage.


Tagged: Antibiotikum, Apotheke, Medikament, Rezept

Das ist kein Betäubungsmittel-Rezept

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Unter das Betäubungsmittelgesetz fallen stark wirksame schmerzstillende oder auch beruhigende oder anregende Medikamente mit Abhängigkeitspotential. Aus diesem Grund werden diese Medikamente streng kontrolliert. Unter anderem dürfen sie nur mit speziellen Rezeptformularen verschrieben werden. Jegliche “Bewegung” (Lieferung, Abgabe) wird genauestens dokumentiert.

Diese Medikamente – vor allem die starken Schmerzmittel – werden vor allem dann verschrieben, wenn nichts anderes mehr (genug) nützt. Zum Beispiel zur Schmerzdämpfung bei Krebspatienten.

Aber … wie oben beschrieben: damit ich das abgeben kann, müssen verschiedene Voraussetzungen gegeben sein. Ich brauche dafür ein korrektes Rezept.

Das hier ist keines:

nobgrp2

Ja, ich weiss was der Arzt will, Patient ist klar, Medikament ist klar, Dosierung ist klar. Rezept ist grundfalsch, da das falsche Formular. Sowas ist echt Scheisse (entschuldigt den Ausdruck), wenn das ein Rezept ist, dass man für einen bekannten Krebspatienten bekommt. Und der Arzt dann nicht (mehr) erreichbar ist um ein neues Betäubungsmittel-Rezept auszustellen und die anderen Ärzte (im Spital) das nicht machen wollen, da es sich nicht um “ihren” Patienten handelt.

Das hier ist nicht viel besser:

nobgrp3

Richtiges Formular diesmal (auch mit dem rosa Durchschlag zum Abrechnen), Arzt drauf, auch mit Stempel – das sehen wir auch gelegentlich: dass der Arzt die Formulare nicht gestempelt hat. Gerade bei den BG Rezepten ist das aber dringend nötig. Dosierung ist drauf … aber für was für ein Medikament ist das eigentlich? Es sieht tatsächlich so aus, als hätte der Arzt da ein Blankorezept ausgestellt …. auch das (aktuelle) Datum hat eine andere Farbe als seine Unterschrift und die Dosierungsangabe. Gut war der Arzt per Telefon erreichbar um ein neues Rezept zu verlangen – und nachzufragen, was das hier sein sollte.

Dagegen habe ich mit dem hier kaum ein Problem:

nobgrp1

Da ist soweit alles korrekt … obwohl ich statt der Angabe “Dauerrezept 3 Monate” lieber ein korrektes “Dauerrezept gültig bis am (Datum)” hätte. 3 Monate sind auch das Maximum, was für ein Betäubungsmittelrezept möglich ist.

Dass da noch der blaue Durchschlag dranhängt … das ist der, der zur Dokumentation beim Arzt bleiben muss … ist nicht ein Problem für den Patienten oder für mich in der Apotheke. Höchstens für den verschreibenden Arzt.

In Deutschland wäre der Patient in einem Fall wie 1 und 2 aufgeschmissen – ihm bliebe nichts übrig, als selber noch einmal zum Arzt zu gehen und ein neues und korrekt ausgestelltes Rezept zu besorgen. Die Apotheke hat keine Wahl.

Das steht hier auch als Aufforderung an die Ärzte: stellt die Rezepte gleich korrekt aus!

In der Schweiz dagegen … da gibt es für den schlimmsten Fall eine Möglichkeit. Das sagt das aktuelle Gesetz darüber:

In Notfällen und wenn es unmöglich ist, eine ärztliche Verschreibung zu erlangen, darf die verantwortliche Apothekerin oder der verantwortliche Apotheker ausnahmsweise ohne Verschreibung die kleinste im Handel erhältliche Packung eines Betäubungsmittels abgeben.

Das mache ich aber auch nur, wenn der Patient mir persönlich bekannt ist, das Medikament wirklich benötigt wird und es in absehbarer Zeit absolut nicht möglich ist an ein Rezept zu kommen. Ein wirklicher Notfall also. So eine Abgabe muss ich dann auch innert 5 Tagen an die zuständige Behörde und den behandelnden Arzt melden. Praktischer-weise besorge ich dafür aber besser ein Rezept vom Arzt, der das erst falsch verschrieben hat.


Tagged: Apotheke, Arzt, Betäubungsmittel, Rezept

Fragen Sie dort (oder: Abwälzen, Teil 3)

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Lieber Selbst-dispensierender Arzt,

Es ist eine Sache, der Patientin das zu spritzende (anthroposophische) Medikament selber abzugeben (lies: zu verkaufen).

Es ist eine andere Sache, der Patientin dann ein Rezept für „Spritzenmaterial“ (weiter undefiniert) auszustellen und sie damit in die Apotheke zu schicken mit der Anweisung: „Fragen Sie dort nach, wie man sich das selber in den Oberarm spritzt“.

Damit habe ich persönlich mehrere Probleme.

Mal ganz abgesehen, dass Sie für das (teure) Medikament kassieren und den Kleinkram dann an die Apotheke abschieben … und ja, Spritzenmaterial steht nicht in der MiGeL, das zahlt die Krankenkasse dann wohl nicht. Aber das ist okay für Sie, da der Patient dann ja auf uns säuerlich ist und nicht auf Sie.

Dann … Ich kann nicht instruieren, wie man spritzt. Das ist bisher NICHT Teil unserer Ausbildung als Apotheker. Es gibt einige von uns, die in der Zwischenzeit (teure) Spritzenkurse gemacht haben … vor allem für die Zukunftsaussicht, dass wir in der Apotheke irgendwann selber impfen dürfen (ich bin auch da dran), aber … eben: noch nicht. Ich kann Insulinpens instruieren. Und die Fertigspritzen bei Thrombose. Das ist alles.

Und dann: Oberarm? Sich selber? Kann mir jemand sagen, wie das gehen soll? Wieso nicht Oberschenkel?

Gut, das frage ich vielleicht nur, weil ich keine Ahnung habe – gebe ich auch zu – Also?


Tagged: Apotheke, Arzt, Rezept, Selbstdispensation, Spritze

Aber mein Arzt hat gesagt …

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Kundin, mit der es immer wieder Diskussionen gibt, wegen ihrem übermässigen Beruhigungsmittelgerbrauch:„Mein Arzt hat ‚gesagt’, ich kann mehr (Temesta) holen kommen, wenn ich brauche!“

Pharmama: „Nun, Ihr letztes Rezept war ein einmaliges Rezept, auf das er auch noch speziell NR (nicht repetieren) geschrieben hat – Also, bis er uns das ‚sagt’, bekommen sie nicht noch eine Packung.“

Oh und bevor Sie auf die Idee kommen: Nein, es reicht nicht, wenn er uns von einer unbekannten Handynummer anruft um das zu ‚sagen’. Ich brauche ein Rezept.


Tagged: Abhängigkeit, Apotheke, Missbrauch, Patient, Rezept

Das falsche Rezept

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Ältere weibliche Patientin (Typ feine Dame) am Morgen in der Apotheke mit Überzeugung: „Der Arzt hat für mich gestern ein Rezept hierher gefaxt!“

Ich frage nach ihrem Namen und gehe es suchen. Erst im Computer (wir geben alle Faxe ein), dann ausserhalb. Ich finde nichts.

„Tut mir leid, das letzte Rezept, das ich von ihnen habe ist vom … (2 Wochen vorher). Soll ich ihn anrufen und nachfragen?“

Dame: „Er hat gesagt, es wird gleich gefaxt, das war gestern.“

Pharmama: „Vielleicht hatte er nicht die richtige Nummer? Ich kann rasch nachfr …“

Dame: „Ich habe ihm gesagt, wo er es hinfaxen soll!“

Pharmama: „Ja, manchmal ist das halt so. Ist es okay, wenn ich ihn anrufe, oder wollen Sie später noch einmal wieder kommen?“

Dame: „Wieso später? Das sollte schon hier sein.“

Pharmama: „Dann rufe ich im mal an, wo das bleibt.“

Dame: „Wenn Sie müssen.“

Pharmama: „Nun, ich muss nicht, Sie können das auch machen.“

Dame: „Das habe ich … gestern.“

Pharmama: „Na dann.“

Ich gehe und telefoniere.

Praxisassistentin: „Ah ja, das Rezept für Frau … wir haben mit dem Namen keine Apotheke gefunden und da haben wir es an die (andere Apotheke) gefaxt.“

Pharmama: „Okay. Wir sind im Telefonbuch drin, aber manchmal gibt es Verwechslungen. Könnten Sie es an uns faxen? Unsere Faxnummer ist …“

Praxisassistentin: „Ich mach das gleich.“

Und das tut sie. Innert Minuten ist der Fax da. Ich suche die Medikamente aus der Schublade zusammen (etwas gegen Verstopfung und Magnesium … in dem Fall wohl auch um den Stuhl weicher zu machen) und gehe damit nach vorne zur Kundin.

Pharmama: „Hier ist der Fax. Sie hat es an die falsche Apotheke geschickt. Das sind die Medikamente, die auf dem Fax stehen.“

Die Dame schaut die Medikamente an, dann meint sie: „Das ist ja das, was ich schon hatte! Er hat doch am Telefon gesagt, er wolle mir Tropfen aufschreiben … oder jedenfalls etwas anderes. Das hier hat nichts gebracht.“

Ich schaue in ihr Dossier. „Ja, das ist tatsählich das, was sie schon hatten … genauer gesagt … (Blick auf’s Rezept), das ist sogar das identische Rezept. Das Datum ist von 2 Wochen (schlecht entzifferbar). Da haben sie mir wohl das falsche geschickt. Ich rufe besser noch einmal an.“

Ich mache das. Die Praxisassistentin entschuldigend: „Oh, ja, da habe ich das alte Rezept erwischt. Das neue klebt direkt dahinter. Ich faxe es ihnen.“

„Danke.“

Das neue Rezept kommt. Auf dem Rezept Metamucil – das sind Ballaststoffe. Schon gegen Verstopfung, aber nicht Tropfen. Je nun.

Ich gehe damit zur Patientin.

Pharmama: „Ich habe jetzt das richtige Rezept bekommen. Aber .. da sind keine Tropfen drauf. Das hier ist ein Pulver zum einrühren in Flüssigkeit. Schon gegen Verstopfung … allerdings wirkt das nicht gleich sofort.“

Dame: „In Ordnung, ich hatte etwas derartiges schon. Nehmen wir halt das. Und sonst hat er nichts verschrieben?“

Pharmama: „Nein, das ist alles.“

Ich schreibe das Mittel an, erkläre es, gebe es ab.

2 x Telefonieren für ein Rezept an dem wir etwa 3 Franken verdienen….

Noch nicht ganz fertig.

Am Nachmittag kommt die Patientin zurück. Meine Kollegin ist inzwischen an der Arbeit – weil sie nichts finden, ruft sie mir zu Hause an.

„Frau … ist wieder hier. Sie hat gesagt, dass laut Dir noch etwas für sie auf der Seite ist. Tropfen oder so …“

Pharmama: „Nein. Sie hat alles bekommen, was der Arzt verschrieben hat. Wenn sie etwas anderes erwartet … jetzt soll sie selber noch einmal bei ihm anrufen.“


Tagged: Abführmittel, Apotheke, Arzt, Rezept

Retaxationen – wenn die Krankenkassen Leistung einfach nicht bezahlen

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Wie schon länger mal angekündet hier eine kleine Zusammenstellung von Null-Retaxationen. Das ist ein Übel, das es (bisher) zum Glück nur in Deutschland gibt. Es bedeutet, dass die Krankenkasse den Apotheken ein verordnetes und dem Patienten bereits abgegebenes Medikament oder Hilfsmittel nicht bezahlt. Arbeit geleistet, Patient richtig versorgt und man bekommt für das eingekaufte und abgegebene Mittel … gar nichts. Die Krankenkasse spart durch diese Null-Retaxationen Millionen. Die Apotheken leiden. An die Patienten weitergeben dürfen sie diese Ausgaben in Deutschland aus gesetzlichen Gründen nicht. Also: ein späteres Einziehen nicht von der Krankenkasse, die sich weigert zu zahlen, sondern vom Patienten ist nicht möglich. Und die Gesetzgebung unterstützt die Krankenkassen auch noch, indem sie sagen, dass Retaxationen halt „Berufsrisiko“ seien.

Mein Beileid an meine deutschen Kollegen, die sich tagtäglich damit herumschlagen müssen und denen die abertausend Gesetzesvorschriften, Verträge mit den Krankenkassen und deren Rabattverträge mit den Pharmafirmen die Arbeit so unnötig schwerer machen. Die Mehrheit davon finde ich unlogisch, Patientenunfreundlich, rein paragraphenreiterisch und schon deshalb wohl schwer dem Patienten zu erklären.

Das soll auch als Hinweis für meine Schweizer Kollegen und Patienten sowohl hier als auch in Deutschland dienen: Wisst ihr überhaupt, in was für einem Meer von (teils unnötigen) Gesetzen die Deutschen Apotheker operieren müssen … und wie die Krankenkassen das Ganze penibelst zu ihren Gunsten ausnutzen?

Bei vielen Retaxationen handelt es sich um Formfehler – da ging das richtige Mittel raus, aber auf dem Rezept ist irgendein Detail nicht ganz korrekt.

Auf dem Betäubungsmittel-Rezept für eine langjährige Dialyse-Patientin fehlt der Hinweis dass die Patientin durch den Arzt schriftlich auf die Dosierung hingewiesen wurde. Es wurde das Richtige abgegeben, ein dringend nötiges Medikament, dass die Patientin in der gleichen Form schon länger nimmt. Retaxation auf Null – die Krankenkasse nimmt das als Vorwand gar nichts zu zahlen, obwohl ihr auch hier kein finanzieller Schaden entstanden ist. (Quelle: http://www.deutschesapothekenportal.de/newsletter_beitrag.html?id=2050)

Auf dem Rezept für ein Hilfsmittel – in diesem Fall BD Microfine Nadeln (die braucht man für die Insulin-Pens) wurde vom Arzt bei der langjährigen Diabetikerin vergessen die Diagnose aufzuschreiben. Das Die Nadeln werden vollständig Nicht bezahlt von der Krankenkasse. (Quelle: http://www.deutschesapothekenportal.de/newsletter_beitrag.html?id=2005)

Auf dem Betäubungsmittelrezept kann die Krankenkasse das Ausstellungsdatum schlecht lesen. Sie interpretieren das (ohne Nachzufragen und obwohl das ein Sonntag wäre) als ein Datum, das 10 Tage vor der Abgabe des Medikamentes auf Rezept liegt. Betäubungsmittelrezepte müssen in Deutschland innert 7 Tagen eingelöst werden. Das gesamte Rezept wird auf Null retaxiert. Auf dem Durchschlag gut zu lesen: Rezeptdatum von 2 Tagen vor der Abgabe. (Quelle: http://www.deutschesapothekenportal.de/newsletter_beitrag.html?id=1988)

T-Rezepte (für Thalidomid) sind noch schwieriger korrekt zu beliefern. Bei einem Formfehler des Arztes (wie auch nur einem falsch gesetzten Kreuzchen) verliert die Apotheke ein paar Tausend Euro … und macht sich womöglich noch strafbar. Siehe: https://knicksfussnoten.wordpress.com/2013/05/27/ich-geh-dann-mal-in-den-knast/

Die Apotheke gibt im Notdienst auf Telefon und Fax des Arztes ein Antibiotikum gegen Blasenentzündung ab. Es ist das rabattierte Medikament der Krankenkasse. Der Arzt schickt das Rezept nach. Auf dem Rezept ist das Datum von ein paar Tagen später (wo er das ausgestellt hat). Die Apotheke korrigiert das Datum handschriftlich mit der Begründung: „Notdienstabgabe am … Rezept per Post nachgereicht“. Die Krankenkasse retaxiert das ganze Medikament mit der Begründung. „Abgabe vor Verordnungsdatum“ und als die Apotheke das anfechtet mit der nächsten Begründung: „Abgabe in der Notdienstzeit ohne Vorlage einer ärztlich ausgestellten Verordnung“: (Quelle: http://www.deutschesapothekenportal.de/newsletter_beitrag.html?id=1463)

Der Arzt verschreibt ein Parkinson-Medikament in der Menge 4 x 100 Stck und „Hinweis: ich habe bewusst 4 x 100 Stück verordnet, also bitte nicht eigenmächtig ändern! Exakte Menge“ Problem: Die Krankenkasse schreibt vor, dass die Maximalmenge bei diesem Medikament 2 x 175 Stück betragen darf und sie schreibt ausserdem vor, dass der Rabattvertrag eingehalten werden muss (auch mit Mengen von 175 Stck). Ausserdem muss der Patient bei Abgabe nach ärztlichem Wunsch 40 Euro zu-zahlen, bei Abgabe nach Vorgabe der Kasse nur 20 Euro. Der Arzt hat zwar auch in Deutschland Therapiefreiheit – wird aber so von den Krankenkassen genauso eingeschränkt. Und die Apotheke macht sich – was auch immer sie jetzt tut sehr unbeliebt. Entweder beim Arzt, oder beim Patient … nur die Krankenkasse freut sich, weil sie, wenn die Apotheke den Vorgaben des Arztes folgt, das gesamte Rezept auf Null retaxieren und gar nichts zahlen muss. (Quelle: http://www.deutschesapothekenportal.de/newsletter_beitrag.html?id=1928)

Bei anderen Retaxationen ging einfach nicht genau das raus, was die Krankenkasse gerne hätte: das Mittel von dem Hersteller, mit dem sie einen Rabattvertrag gemacht haben (von dem niemand weiss, wieviel genau die Kasse dafür bekommt) oder nicht das Importpräparat das momentan gerade etwas günstiger ist, oder nicht die vorgeschriebene Menge Tabletten (das geht in D nach N-Grössen und es ist streng reglementiert, was übernommen wird. 100 Stück und 98 Stück sind da nicht zwingend „dasselbe“). Das bedeutet keinen finanziellen Verlust der Krankenkasse, trotzdem wird auch hier retaxiert. 

Auf dem Rezept ist ein Medikament in der Packungsgrösse 28 Stück verordnet. Diese ist nicht verfügbar (nicht mehr lieferbar, tatsächlich hat der Hersteller sie ersetzt). Die Apotheke ersetzt das dringend benötigte Medikament mit eben der Packung zu 30 Stück vom selben Hersteller. Die Krankenkasse sagt, dass diese Packungsgrössenänderung durch den Arzt hätte genehmigt werden müssen … und ein neues Rezept ausgestellt werden müsste. Sie retaxiert die Apotheke auf Null. (Quelle: http://www.deutschesapothekenportal.de/newsletter_beitrag.html?id=2039)

Auf das dringende Rezept, das sogar nach Ladenschluss vorgelegt wurde gibt die Apotheke nicht das von der Krankenkasse verlangte Rabattarzneimittel ab, da das nicht an Lager ist. Eine Bestellung und Lieferung am selben Tag war nicht mehr möglich. Statt dessen wurde (wie in solchen Fällen von der Krankenkasse vorgeschrieben) eines der 3 günstigsten Generika abgegeben. Auf dem Rezept wurde dokumentiert weshalb: „Akutversorgung“. Die Krankenkasse retaxiert auf Null mit der Begründung, dass es nicht das vom Rabattvertrag vorgeschriebene Arzneimittel ist und das nicht unter Akutversorgung fallen kann, da es ein Medikament zur Dauertherapie ist. Eigentlich ist aber das doch gerade der Grund: man sollte so eine Therapie auch nicht unterbrechen, oder?? (Quelle: http://www.deutschesapothekenportal.de/newsletter_beitrag.html?id=2056)

Der Arzt verschreibt auf Rezept Sandimmun Spritzen 100 Stück mit „Aut idem Kreuz“ – bedeutet: er will, dass das nicht durch etwas anderes ersetzt wird. Die Apotheke gibt es ab, dokumentiert auch dass ein eventuell vorhandenes Importpräparat nicht lieferbar ist (das sie auf Vorgabe der Krankenkasse sonst abgeben müsste). Sie wird dennoch retaxiert – es soll ihr nur eine Packung von 50 Stück bezahlt werden und nicht eine Packung zu 100 Stück, da 2 Packungen zu 50 Stück in dem Fall tatsächlich etwas günstiger gewesen wären … Man retaxiert also nicht nur die Differenz. (Auf der anderen Seite verbietet sie solche Stückelungen und retaxiert auch dafür) (Quelle: http://www.deutschesapothekenportal.de/newsletter_beitrag.html?id=1862)

Die Metoclopramid Tropfen, ein Medikament gegen Übelkeit, das schon lange verordnet und von vielen verwendet wird, aber wegen Nebenwirkungen unter Beobachtung stand, werden recht plötzlich letztes Jahr vom Markt zurückgezogen. Das auf eine ziemlich seltsame Art und Weise: erst kommt eine Pressenachricht und dann (um Tage verzögert) der offizielle Rückruf. Verunsicherte Apotheker haben Rezepte für die Tropfen in der Zwischenzeit deshalb mit Nachfrage beim Arzt und dessen Bestätigung, dass das Medikament dringend notwendig ist abgegeben. Jede Abgabe der Tropfen nach dem Tag des Rückrufs und auch für den Tag des Rückzugs selber (Veröffentlichung im Internet in der PZ) wurde den Apotheken deshalb nicht vergütet. Offenbar wird verlangt die Datenbanken stündlich zu prüfen. (Quelle: http://www.deutschesapothekenportal.de/newsletter_beitrag.html?id=1950)

Der Arzt (ein Spezialist für Gastrointestinale Tumore) verschreibt ein Mittel gegen Erbrechen in Lutschtablettenform. Der Patient hat einen Magentumor – und kann normale Tabletten nicht gleich aufnehmen. Die Krankenkasse hat nur die Tabletten in den Rabattverträgen und retaxiert die Apotheke, die Lutschtabletten abgibt auf Null. Es reicht nicht, wenn der Spezialist das so verschreibt, die Apotheke selber hätte den Nicht-Austausch mit dem Rabattarzneimittel auf dem Rezept mit „pharmazeutische Bedenken“ zusätzlich extra festhalten müssen. (Quelle: http://www.deutschesapothekenportal.de/newsletter_beitrag.html?id=1518)

Auch die Herstellung von Rezepturen (eigens auf ärztliches Rezept hergestellte Mischungen) werden retaxiert. Mit diesen Begründungen:

  • Preise außerhalb der Hilfstaxe werden bei der Vergütung zugrunde gelegt.
  • Anbruchberechnungen der Apotheken werden retaxiert. (das ist, wenn man von einem Inhalt nicht die ganze Menge braucht für die Herstellung, den Rest aber später vielleicht weiter verwenden kann – häufig auch nicht.)
  • Rezeptprüfstellen bestimmen über die zu verwendenden Wirkstoffe, über die Haltbarkeit von Inhaltsstoffen und überhaupt über die eventuell mangelnde Wirksamkeit. –  (Wer sitzt denn dort? Wohl kaum Apotheker oder Ärzte?)
  • Rezepturen mit Fertigarzneimitteln wurden auf Importe retaxiert. (die KK zahlen also nur das, was das Importpräparat gekostet hätte)
  • Rezeptur mit Fertigarzneimitteln auf Verwendung eines Off-label-Arzneimittels retaxiert. (Also: statt Viagra Tabletten wurden Revatio Tabletten zur Herstellung von Sildenafil Kapseln genommen … und nicht bezahlt).
  • Rezepturverordnungen mit Rx-pflichtigen Inhaltsstoffen nicht mehr erstattet, wenn sie ebenfalls nicht apothekenpflichtige Hilfsstoffe oder Grundlagen enthalten. – Zum Beispiel Salben, die sonst Kosmetika sind.

(Quelle: http://www.deutschesapothekenportal.de/newsletter_beitrag.html?id=1849)

Manche dieser Fälle sind eigentlich Arzt-Fehler: wenn das Rezept nicht richtig ausgestellt ist. Nur wird nicht der Arzt zur Rechenschaft gezogen, sondern die Apotheke. Die Krankenkassen machen die Apotheken zu „ihren“ Bürokraten und stellen faktisch Formulare vor das Patientenwohl.

In manchen von diesen Fällen konnte die Apotheke erfolgreich Berufung einlegen. Allerdings auch in diesem Fall: das bedingt einen derartigen Mehraufwand und Bürokratie… Sollten wir Apotheker uns nicht mehr um das kümmern, wofür wir da sind? Nämlich Patienten mit den richtigen Medikamenten zu versorgen und sie zu beraten, ihre Krankheiten zu behandeln und zu die Behandlung verfolgen?

Für das oben haben die Apotheker auch in Deutschland nicht studiert. Eine derartige Behandlung haben sie nicht verdient.

Man stelle sich vor, wenn derartiges zu uns käme.

Bitte nicht.

Das ist auch ganz sicher nicht im Sinn der Patienten.


Tagged: Apotheke, Arzt, Deutschland, Krankenkasse, Retax, Retaxation, Rezept

Ach, die sind rezeptpflichtig?

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Kundin in der Apotheke: „Ich hätte gerne Schmerztabletten.“

Pharmama: „Okay, Wollen Sie etwas bestimmtes?“

Kundin: „Ponstan.“

Pharmama: „Die sind rezeptpflichtig. Dafür bräuchte ich ein Rezept.“

Kundin: „Die brauchen ein Rezept? Das wusste ich nicht.“

Pharmama: „Ich könnte ihnen sonst etwas mit Ibuprofen empfehlen. Auch stark und entzündungshemmend.“

Kundin: „Nein, ich will keine anderen, die hat mir mein Arzt doch extra verschrieben.“

(… Äh. Eben?)


Tagged: Apotheke, Kunde, Rezept

Rezept für … was?

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Es dürfen auch die Deutschen und Österreicher Apotheker mitspielen … das Medikament gibt es mit dem selben Namen weltweit.

rpallergie

Hinweis 1: es ist ein aktuelles Rezept

Hinweis 2: es sind Augentropfen

Nach dem hatte ich eine Vermutung, was es sein könnte – aber ich wollte trotzdem die Bestätigung vom Arzt. Es war dann auch das, nach was es “nicht” aussieht auf dem Rezept. (O-Ton: ich wusste nicht genau, wie man das schreibt).

Gemein, nicht?


Tagged: Apotheke, Augen, Rezept

Noch so ein dringender Fall

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Die Patientin verlangt etwas von einem schon lange abgelaufenen Dauerrezept. Da wir schon das letzte Mal bei ihr eine Ausnahme-abgabe gemacht haben – erkläre ich ihr (noch einmal), dass sie für diese jetzt vor der Abgabe ein neues Rezept braucht, und dass der Arzt sie vielleicht dafür vorher sehen muss.

Die Frau ruft in der Folge alle Stunde an, um nachzufragen, ob der Arzt das verlangte Rezept schon gefaxt hat – und das auch weiterhin, nachdem ich ihr sage, dass wir uns melden, sobald wir vom Arzt etwas gehört haben.

Und was war so wahnsinnig wichtig?

Eine Packung Losartan, ein Blutdruckmittel, das sie – wenn sie es regelmässig nehmen würde, wie vorgeschrieben – vor 2 Monaten schon hätte verlangen müssen …


Tagged: Patient, Rezept, Telefon

Kein Ausnahmefall

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Nach dem neuen Heilmittelgesetz, das in der Schweiz in … wie nennt man das … Vernehmlassung(?) Revision(?) ist, sollen die Apotheken vermehrt Liste B Medikamente (also eigentlich rezeptpflichtige) abgeben können, ohne dass sie dafür ein Rezept brauchen. In der Presse ist das teils jetzt schon drin mit sehr irreführenden Titeln wie: „Apotheker sollen mehr Medikamente verschreiben dürfen“ (Quelle)

Umm … wir verschreiben gar keine Medikamente. Das dürfen und machen nur Ärzte. Wenn die Krankenkasse ein Medikament übernehmen soll, dann muss es vorher auch auf einem Rezept stehen.

Was stimmt ist: wir dürfen (schon jetzt) „in begründeten Ausnahmefällen“ rezeptpflichtige Medikamente ohne Rezept abgeben. Dass das hier dann auch nur gemacht wird, wenn sich der verantwortliche (!) Apotheker der Sache sicher ist, dürfte einigermassen klar sein. Es ist dabei immer eine Einzelfall-Entscheidung, ein Abwägen von Nutzen und Risiko, oder anders gesagt: Was kann passieren, wenn ich das gebe geben was kann passieren, wenn ich das nicht gebe?

Was es sicher nicht ist, ist ein „Recht“, das der Patient da hat, dass er das Medikament auch von mir bekommt. Er kann immer noch (jederzeit) zum Arzt und es sich verschreiben lassen – wenn der das für Sinnvoll erachtet.

Trotzdem kommt es gelegentlich zu solchen Diskussionen:

Frau um die 50 in der Apotheke: „Weshalb bekomme ich in anderen Apotheken auch rezeptpflichtige Sachen ohne Rezept und hier nicht?“

Pharmama: „Hmmm. Vielleicht weil Sie dieses spezielle Medikament noch nie in einer anderen Apotheke verlangt haben, weder auf Rezept noch ohne. Aber es ist so: Ich kann ihnen das Paspertin nicht geben.“

Frau: „Warum?“

Pharmama: „Ich erkläre es Ihnen gerne: Sie hatten es noch nie. Die Empfehlung Ihrer Freundin genügt da nicht. Es gibt rezeptfreie Alternativen, die auch gut sind für Ihre Magenprobleme.“

Frau:Weshalb bekomme ich das von ihnen nicht?“

Pharmama: (Noch einmal) „Weil dieses Medikament rezeptpflichtig ist. Das hat seinen Grund. Ausserdem steht das hier momentan unter verstärkter Beobachtung, da schon öfters üble Nebenwirkungen aufgetreten sind. In Deutschland haben sie letztes Jahr sogar die Tropfen vom Markt zurück gezogen und nach den neuen Richtlinien in Europa soll das auch nur jeweils wenige Tage angewendet werden.“

Frau: „Aber das ist Europa – wir sind hier in der Schweiz!“

(Man sollte denken, die Leute wären dankbar, dass man ein Auge hat auf die Sicherheit von Wirkstoffen auch ausserhalb unseres kleinen Gärtchens Schweiz, aber: Neeeinn…)

Pharmama: „Ja. Wenn Sie vom Arzt ein Rezept dafür besorgen dann kann ich es Ihnen geben … vorher nicht.“

Frau: „Aber woanders habe ich auch schon rezeptpflichtiges ohne Rezept bekommen!“

(Seufz)

Pharmama: „Ich mache das gelegentlich auch. Aber in Ihrem Fall ist das Nutzen-Risiko-Verhältnis einfach nicht so, dass ich dafür die Verantwortung übernehmen möchte. Wenn Ihnen etwas passiert, bin ich schuld, weil sie es von mir haben. Es gibt sichere und wirksame Alternativen, die sie von mir bekommen können. Das hier jetzt nicht.“

War das jetzt klar genug?


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XL Packung

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Für einmal beklage ich mich hier nicht über die immer grösser werdenden Packungen, Nein – heute amüsiere ich mich über dieses Rezept.

Der Arzt will eine XL Packung Dafalgan?

Wie gross soll sie sein?

(Hinweis: ja, ich bin leicht amüsierbar. Das XL steht eigentlich nur an der falschen Stelle im Rezept … und schon bedeutet das etwas anderes.)


Tagged: Apotheke, Arzt, Rezept

Ist das das richtige?

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Diese Frage kam vor ein paar Tagen auf Facebook bei einer anderen Apothekerin auf:

Scheinbar gesunde Frau kommt mit Rezept über Cefuroxim 500 12 Tbl.


”Soll es für die Blase sein?” frage ich.


“Nein, meine Beine sind so schlapp. Ich habe einen grippalen Infekt.” antwortet die Frau.


“Haben Sie auch Fieber oder andere Beschwerden?”

“Nein, nur müde Beine.”

Ich bin jetzt echt sprachlos, was soll man da Beraten??????
 “Der Doktor hat Ihnen großen Mist aufgeschrieben. Ich empfehle Ihnen ….. “ geht ja nun auch nicht.

Kleine Erklärung vorneweg für medizinische Laien: Cefuroxim ist ein Breitband-Antibiotikum. Es wirkt gegen Infektionen mit Bakterien. Gegen Viren wie bei den meisten Erkältungen nützen sie auch gar nichts. Es sollte nur eingesetzt werden, falls wirklich nötig – und nach Möglichkeit auch spezifisch gegen empfindliche Bakterien.  Der Grund dafür ist auch, dass sich Resistenzen bilden können – dann wirkt das Antibiotikum irgendwann nicht mehr. Als Antibiotikum hat es auch klassische Nebenwirkungen, da es häufig nicht nur die Bakterien kaputt macht, die es bekämpfen soll, sondern auch die, die nützlich für uns sind – zum Beispiel im Darm. Darum gibt es häufig Durchfall. Oder die in der Vaginalflora, darum gibt das nach Antibiotikumgabe gelegentlich Pilzinfektionen dort. In keiner Packungsbeilage wird sich aber finden, dass das gegen müde Beine wirkt. Und vom Wirkmechanismus her ist es auch nicht „off label“ dafür sinnvoll einzusetzen.

Also zurück zum Fall: Der Arzt verschreibt etwas, das keinen Sinn macht / nicht für diese Anwendung zugelassen ist … und in der Apotheke wird das bemerkt. Da gäbe es noch mehr Beispiele: Hustenmittel, obwohl kein Husten vorhanden, sondern nur Halsschmerzen, Tamsulosin (Mittel gegen benigne Prostatahyperplasie) bei einer Frau oder Silbertraubenkerzenextrakt (Mittel in der Menopause) bei einem Mann …

Wie soll man reagieren?

Man will ja nicht den Patienten gegen den Arzt aufhetzen. Oder den Arzt gegen die Apotheke aufbringen. … das spiegelt sich dann in Kommentaren der Apotheker wieder wie:

Den Doc muß ich dafür nicht anrufen. Der meint das schon ernst.

Und der Arzt blafft einen dann an “Ich hab mir schon was bei der Verschreibung gedacht”…. Danke für das nette Gespräch!

Ja, der Arzt hat das Verschreibungsrecht. Ja, er hat sich dabei wahrscheinlich etwas gedacht. Es gibt so etwas wie “off label use”  – das Tamsulosin zum Beispiel wird gelegentlich bei Harnsteinen auch bei Frauen eingesetzt, damit die besser abgehen. Vielleicht hat er auch nur etwas aufgeschrieben, weil der Patient unbedingt etwas wollte – und es einfach nichts gescheites gibt. Dann ist das wohl eine Art modernes Placebo.

Aber ich finde in so einem Fall, wo auffällt, dass Medikament und für was es wirken soll (die Indikation) einfach nicht zusammenpassen, da sollte die Apotheke den Arzt anrufen und nachfragen. Dafür sind die Apotheken da. Wir sind nicht nur Medikamentendispenser, wir sind medizinische Fachpersonen und unsere Aufgabe ist es sicher zu stellen, dass das richtige Medikament beim richtigen Patient landet und richtig angewendet wird. Das 4 Augen Prinzip hat seinen Grund.

Und ich finde, wenn der Arzt sich dabei was gedacht hat – dann kann er uns das „was“ ja auch sagen. Oder?

Das ist meine Meinung. Aber jetzt hätte ich gerne Eure Meinung dazu – in 2 kleinen Umfragen:

(Bitte besucht den Post um daran teilzunehmen!)

Für die Fachperson (Apotheker / Pharmaassistentin / PTA):

Für medizinische Laien / Patienten:

Und für die Ärzte habe ich den nächsten Post, wo sie sich auch gerne äussern dürfen.


Tagged: Apotheke, Arbeit, Arzt, Medikament, Patient, Rezept

Wie (emp)findet das der Arzt?

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Frage an die Ärzte. Siehe letzter Post: in der Apotheke fällt eine Diskrepanz zwischen verschriebenem Mittel und Anwendung auf – sei das jetzt wegen der Indikation, wegen der Dosierung, wegen der Anwendungsform. Die Apothekerin (gelegentlich auch PTA oder Pharmaassistentin) telefoniert in die Praxis um das (vermeintliche?) Problem zu klären.

Wie empfindet ihr das? (Umfrage im Post eingebettet, bitte besucht die Seite)

 


Tagged: Apotheke, Arzt, Rezept, Telefon

Man hört nur, was man will?

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Die Patientin ruft in einer sehr hektischen Zeit an und der Computer neben dem Telefon ist von meiner Kollegin besetzt. Deshalb nehme ich ihre Bestellung für ein Medikament halt kurz schriftlich auf und sage ihr, dass ich ihr zurück rufen würde, wenn es ein Problem damit gäbe. Sie sagt mir, dass sie heute Nachmittag nach 5 Uhr das abholen kommt.

Kaum aufgehängt gehe ich an einen anderen Computer das eingeben … und muss sehen, dass ihr Rezept dafür vor ein paar Wochen abgelaufen ist – und dass der Arzt bei ihr keine Vorbezüge mag.

Mist.

Also rufe ich ihr sofort zurück. Und erwische (das ist keine 3 Minuten nach dem Originalanruf) die Combox. Ich hinterlasse ihr eine Nachricht mit der Info, dass wir den Arzt wegen einem neuen Rezept anfragen und sie von uns hört, wenn das soweit ist.

Ich faxe unseren Wunsch nach einem Rezept dem Arzt.

Am nachmittag arbeitet meine Kollegin … und es ist bei ihr, als um 6 Uhr die Patientin auftaucht.

Man sucht nach dem Medikament, findet meine Informationen dazu – der Arzt hat das bisher nicht zurück gefaxt – und erklärt ihr die Situation.

Anscheinend ist sie ziemlich sauer geworden, hat ausgerufen: „Das ist lächerlich, man hat mir eine Nachricht hinterlassen, dass das zum abholen soweit ist!“

Zückt das Telefon, ruft die Combox auf und spielt laut vor, was ich gesagt habe:

„Pharmama, Pharmama’s Apotheke. Ich muss Ihnen leider mitteilen, dass ihr Rezept für das Medikament abgelaufen ist. Wir versuchen vom Arzt ein neues zu bekommen. Wir melden uns, wenn die Tabletten bereit sind zum abholen.“

Offenbar hatten ein paar meiner Kolleginnen Mühe damit … nicht zu lachen ob dem Gesicht das sie machte.

Ja. Bitte hören sie mir wirklich zu.


Tagged: Apotheke, Patient, Rezept, Telefon

Dann halt nicht

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Abends nach 18.30 Uhr in der Apotheke. Die meisten Apotheken hier haben um die Zeit schon zu – und bei uns ist Minimalbesetzung.

Mann kommt mit Rezept für 3 Medikamente.

Magenschutzmittel, Temesta exp. und Xanax retard.

Dieses spezifische Xanax (da gibt es verschiedene Dosierungen und Packungsgrössen) habe ich leider nicht hier, aber ich kann es bestellen auf den nächsten Morgen.

Ich informiere den Patienten dementsprechend.

„Oh –„ sagt der. „Ich brauche das aber heute noch!“

„Ich schaue mal, ob das jemand noch hat heute.“

Ich rufe in der Apotheke am Bahnhof an, die länger offen hat, um zu fragen, ob sie das vorrätig haben.

Sie haben.

Noch am Telefon informiere ich den Patienten:

„Am Bahnhof haben sie eine Packung, ich lasse Ihnen das Mittel dort auf die Seite legen, dann können Sie es heute noch bis 10 Uhr abholen.“

„Holen Sie das nicht für mich?“

„Das kann ich heute nicht mehr. Ich habe niemanden mehr hier, der gehen könnte.“

„Dann bestellen Sie es mir für morgen früh. Ich habe noch ein, zwei Tabletten zu Hause.“

„Okay…“

ich entschuldige mich rasch bei der Apotheke am Telefon, dass wir es nun doch nicht brauchen.

War wohl doch nicht so dringend.

Echt – wenn man mir sagt, dass etwas dringend ist, dann schaue ich, dass ich alles mögliche tue, dass die Person noch an ihr Medikament kommt. Sowas wie dieser Patient oben … senkt meine Motivation für ein nächsten Mal doch etwas.

Natürlich ist “dringend” sehr subjektiv – und ganz offenbar haben er und ich darüber unterschiedliche Auffassungen. Wenn es für mich dringend ist, dann gehe / fahre ich auch die paar Minuten zum Bahnhof. Wenn das für ihn nicht so dringend ist – dann wird es das für mich auf der anderen Seite auch nicht mehr.


Tagged: Apotheke, Patient, Rezept

Umfrage – Auswertung

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Zum konkreten Beispiel letzte Woche mit dem für einen wahrscheinlich viralen Infekt verschriebenen Antibiotikum habe ich gefragt, wie man am besten reagiert, wenn auf dem Rezept ein nicht korrektes Mittel verschrieben wurde.

Gefragt habe ich die Apotheken, die Patienten und auch die Ärzte – was sie von so Anrufen bei ihnen halten.

Die Umfrage – hier auf einem privaten Blog ist natürlich genau betrachtet mit gewissen Einschränkungen behaftet. Einerseits habe ich schon viele Leser, die medizinisch interessiert und Apotheken eher wohlwollend gegenüberstehen, andererseits habe ich keine Möglichkeit zu kontrollieren, ob das wirklich Apotheker oder Ärzte sind, die an den spezifischen Umfragen teilgenommen haben. Aber trotzdem schauen wir uns das mal an.

An die Apotheken war die Frage:

Es fällt auf, dass das auf dem Rezept verschriebene Medikament nicht mit der Indikation übereinstimmt – es ist für etwas anderes. Was tut ihr?

statapo

Aus den Kommentaren auf Facebook war heraus zu merken, dass einige Apotheker … ziemlich Respekt haben und nicht gerne beim Arzt anrufen, da sie in ähnlichen Fällen schon sehr negative Reaktionen bekommen haben. Das ist unschön. Aber dazu ist zu sagen: wenn so etwas auffällt – und das kann ein Medikament sein, das nicht für diese Anwendung zugelassen oder geeignet ist, oder eine falsche Dosierung oder auch eine falsche Menge – dann ist das die (gesetzliche) Pflicht des Apothekers, dass das nachgeprüft und nachgefragt wird. Da dem Arzt die alleinige Verantwortung dafür zu überlassen vermindert unsere … Nützlichkeit im Gesundheitssystem. Und ich denke, die paar die das abgestimmt haben zeigen (falls das wirklich Apotheker waren) eine (für Patienten und sich) ungesunde Resignation.

Aber man sieht auch wie die absolute Mehrheit dem beim Arzt nachgehen würde. Das ist toll! Man kann natürlich auch erst einmal versuchen ein eventuelles Problem mit dem Patienten zusammen zu lösen. Das funktioniert bei den Patienten, die informiert sind über ihren Gesundheitszustand und die Behandlung. Wenn aber nicht … verwirrt das die vielleicht nur noch mehr.

An die Patienten war die Frage:

Würdet ihr das wissen wollen, wenn in der Apotheke auffällt, dass das verschriebene Medikament nicht bei den Beschwerden wirkt?

statpat

Und hier sieht man zumindest, dass ein grosser (Überwiegender) Teil der Leser hier auf dem Blog solche interessierten und wohl auch informierten Patienten sind. Trotzdem gibt es natürlich auch hier ein paar, die das nicht wissen wollen (oder müssen), wenn etwas nicht ganz korrekt ist – und eine absolute Minderheit, die dafür plädiert einfach abzugeben, was der Arzt aufgeschrieben hat. Wenn die auf die resignierten Apotheker von oben treffen – das wäre ideal :-)

Dann habe ich die Ärzte gefragt:

Die Apotheke ruft an um ein (vermeintliches?) Problem mit dem Rezept zu klären. Wie (emp)findet ihr das?

statarzt

Auch wenn man die oben genannten Vorbehalte in Betracht zieht: es ist schön zu sehen, dass es bei den allermeisten Ärzten geschätzt wird, dass wir Rezepte noch einmal genau anschauen und bei eventuellen Problemen nachfragen. Aber man sieht auch, dass es einige gibt, die das … nicht so sehen. Das spiegelt die Erfahrungen mancher Apotheker wieder. Ich selber hatte schon unangenehme Reaktionen bei so Nachfragen. Selten zum Glück und … die wurden mit der Zeit noch seltener, was damit zusammenhängt (denke ich), dass sich die Ärzte daran gewöhnen und das nicht mehr als Vorwurf oder Fehler-ankreiden ansehen. Das ist es ja auch nicht – auch wenn ich verstehe, dass das etwas unangenehm sein kann, wenn da eine Nachfrage wegen etwas nicht ganz korrekt aufgeschriebenem kommt. Ehrlich – wäre es mir auch. Darum bin ich auch wirklich nett am Telefon bei so Anrufen und nicht vorwurfsvoll.

Aber es scheint einen Nerv zu treffen. Interessant wäre es, in einem Ärzteblog dasselbe zu fragen und die Antworten anzuschauen. Ich frage mal beim Kinderdoc, Medizynicus und Monsterdoc an, ob sie so eine Umfrage machen.


Tagged: Apotheke, Arzt, Patient, Rezept
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