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Channel: Rezept – Pharmamas Blog
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Helikopter Bakterien

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Der Patient gibt mir sein Rezept – eine klassische Kombination von 2 Antibiotika und einem Magensäureblocker.

Mann mit Rezept: „Hier ist mein Rezept, der Arzt hat es ausgestellt, weil ich einen Helikopter Pylori habe!“

Und jetzt bekomme ich das Bild vom Bakterium mit Helikopterflügeln nicht mehr aus dem Kopf …

Gemeint ist natürlich Helicobacter Pylori, ein Magenkeim, der auch Magengeschwüre mitverursacht.


Tagged: Antibiotikum, Apotheke, Bakterien, Rezept

Ich hätte gerne das … können Sie das lesen?

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Was ich immer wieder erstaunlich finde sind Patienten, die mit einem Rezept kommen, es aus der Tasche (oder dem Portemonnaie) ziehen und dann anfangen es genau zu studieren.

Wissen die denn nicht, was der Arzt ihnen aufgeschrieben hat?

Und oft ist es so, dass sie dann die Arztschrift nicht entziffern können. Dann kommt so etwas wie: „Also ich brauche das Amm Mm o …?“

Statt dass sie das Rezept dem Apotheker geben und fragen, für was es ist, oder halt, dass sie das Antibiotikum (oder was auch immer) brauchen.

Ein bisschen Eigenverantwortung gilt auch für die eigene Gesundheit. Man ist heute dem Arzt (oder Apotheker) nicht auf Gedeih und Verderb ausgeliefert, man darf auch ein bisschen mitreden.


Tagged: Apotheke, Arzt, Patient, Rezept

Verschollen im Fax-Nirvana

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Vor-Gestern haben wir dem Arzt eine Anfrage gefaxt, ob wir bei einem Patienten ein Dauerrezept aus dem bisherhigen Rezept machen können. Weil heute noch nichts gekommen ist, ruft man an.

Praxisassistentin: „Nein, der Arzt hat das abgelehnt, aber er hat ein neues Rezept ausgestellt und das haben wir ihnen gefaxt.“

Pharmama: „Bei uns ist nichts angekommen.“

Praxisassistentin: „Wir habe es an die Pinguin-Apotheke gefaxt.“

Pharmama: „Die Pinguin Apotheke? Die gibt es nicht mehr. Das hier ist Pharmamas Apotheke. Unsere Nummer ist…“

Praxisassistentin: „Aber … da steht auf dem Rezept, wir haben es schon gefaxt …“

Pharmama: „Jaaa – aber nicht an uns.“

Mit Mühe und Not konnte ich sie dann überzeugen den Fax doch noch einmal zu schicken. An uns.


Tagged: Apotheke, Arzt, Fax, Rezept

Aber der Arzt hat mir das verschrieben!

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elizabeth1

„Was soll das heissen: ‚die Krankenkasse übernimmt das nicht‘? Der Arzt hat mir das verschrieben!“

Wenn das so funktionieren würde, dann würde ich mir Schokolade grad kiloweise und auch Ferien verschreiben lassen. Tatsächlich kann der Arzt so ziemlich alles auf ein Rezept schreiben, aber das heisst nicht, dass die Krankenkasse das auch übernehmen muss.

Aber obiges höre ich noch gelegentlich von Patienten. Das letzte Mal gestern, eine ältere Frau, der der Arzt Dynamisan verschrieben hat. Das ist ein Aufbaumittel – und es steht auf der sogenannten Negativliste. (Zur Erinnerung: in der Schweiz werden Medikamente und Mittel von der Krankenkasse anhand verschiedener Listen vergütet: SL: Spezialitätenliste von der Grundversicherung, NLP: Nicht-Listen-Präparate eventuell von der Zusatzversicherung, MiGeL: Mittel-und-Gegenstände-Liste für Sachen wie Verbandsmaterial, Kompressionstrümpfe, Teststreifen etc.  Auf der LPPV: der Negativliste stehen die Sachen, die die Krankenkassen gar nicht übernehmen.)

Das gab dann eine längere Diskussion, die ihr Euch sicher vorstellen könnt – immerhin „will der Arzt ja, das ich das nehme, sonst hätte er es nicht aufgeschrieben“ und „Für was zahle ich eigentlich monatlich die Krankenkassenprämien?“ … nicht für das offensichtlich. Aber Sie werden ganz froh um die Krankenkasse sein, wenn Sie mal regelmässig teure Medikamente brauchen oder eine Operation benötigen.

Aber wirklich doof finde ich, dass ich bei so etwas immer den Ärger der Leute abbekomme und endlos diskutieren muss. Als Apotheke steht man halt mittendrin.


Tagged: Apotheke, Krankenkasse, Rezept

Warnung vor Schweizweitem Rezept-Betrüger

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Das ist eine Warnung für alle Apotheken in der Schweiz – einige (die meisten?) werden das inzwischen auch über die offiziellen Kanäle mitbekommen haben, aber da es noch wirklich aktuell ist, warne ich auch hier.

Da ist (mindestens) einer unterwegs und versucht mit gefälschten Rezepten an Medikamente zu kommen – bis jetzt vor allem Makatussin Comp Sirup und Xanax Tabletten.

Meine Pharmaassistentin Donna hat ihn auffliegen lassen. Das ging so:

Der junge, dunkelhäutige, englisch-sprechende Mann mit weisser Schirmmütze und weissen Turnschuhen kam um 17.15 Uhr in die Apotheke – (nach 5 Uhr sind die Ärzte meist nicht mehr erreichbar. Das ist ein Warnsignal)

Er gibt der Pharmaassistentin sein Rezept. Es ist von heute datiert, allerdings nicht aus der Gegend, sondern von einem Arzt ziemlich weiter weg (Noch ein Warnsignal).

Der Kunde war noch nie bei uns. (Kann vorkommen, aber wenn er dann auch weder in der Nähe des Arztes, noch in der Nähe bei uns lebt, ist das ein weiteres Warnsignal).

Er gibt der Pharmaassistentin die Krankenkassenkarte. (Das ist jetzt allerdings ungewöhnlich … gerade bei einem gefälschten Rezept bezahlen die Betrüger es noch gerne selber, damit die Info nicht bei der Krankenkasse zusammenläuft. Der hier scheint allerdings auch noch die Krankenkasse damit zu betrügen …?)

Das Rezept ist für Makatussin Comp Sirup. (Ein weiteres Warnsignal. Ein Codein-haltiger Hustensirup. Dafür braucht es übrigens nicht mal zwingend ein Rezept … allerdings sind wir hier dazu übergegangen, bei unter 30Jährigen eines zu verlangen und es sonst nicht abzugeben – das wird hier dermassen häufig missbraucht. Speziell von Leuten, die aussehen wie der Kunde hier: wie ein Rapper).

Das Rezept selber sieht wirklich gut aus. A4, Computergeneriert, ähnliche Vorlage, wie auch von Ärzten bei uns in der Gegend verwendet, richtiger Stempel und Unterschrift. Was wir noch nicht wussten ist, dass dieser Arzt sonst nur handgeschriebene A6-Rezepte verwendet. Der Stempel war offensichtlich auch nachgemacht.  Hier ist ein Beispiel des Rezeptes:

Rpfaelschungmasse

Trotz des Rezepts und der Krankenkassenkarte hatte meine Pharmaassistentin ein schlechtes Gefühl dabei – und weil die Apothekerin das auch hatte, rief sie dem Arzt an, um das abzuklären.

Der Arzt war noch in der Praxis und überhaupt nicht erstaunt. „Sie sind schon die 7. Apotheke, die mir heute anruft“ … er hatte Nachfragen auch aus Bern, Zürich und Basel. Wir sollten das Rezept einbehalten. Der auf dem Rezept erwähnte Name ist kein Kunde von ihm. Er mache  aber eine Anzeige.

Nun, offensichtlich ist das (trotz wahnsinnig gut gefälschtem Rezept) noch einigen anderen Apotheken aufgefallen. Man fragt sich allerdings, bei wievielen es durchgerutscht ist … und was passiert, wenn die versuchen, das der Krankenkasse abzurechnen.

Jedenfalls … hat der das bei uns nicht bekommen – und Donna hat ihm energisch erklärt, dass sie das gefälschte Rezept einbehalten und die Info weitergeben werde. Daraufhin ist er dann ganz schnell verschwunden.


Tagged: Apotheke, Arzt, Fälschung, Rezept

Eine falsche Arztabrechnung?

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david/turtleofdoom hat mir dies hier zukommen lassen:

eine Freundin von mir war beim Arzt. Sie hat da auch grad die Medikamente mitnehmen dürfen, Selbstdispensation halt. Sie erhielt von der Krankenkasse eine Rechnung, die sie als zu hoch empfand, worauf sie anrief und nach etwas nerven die detaillierte Abrechnung erhielt. Da steht zwei mal Amoxicillin drauf – und sie ist sich sicher, nur eine Packung Antibiotika erhalten zu haben.

Die Arztrechnung:

ArztrechnungSDArzt

Zur Erklärung: es gibt auch bei den Ärzten 2 Abrechnungsvarianten. Manche schicken einem die Rechnung nach Hause, die man dann begleicht und der Krankenkasse einschickt um das zurückvergütet zu bekommen. Die Krankenkasse bezahlt das aber erst, wenn die Franchise erreicht wurde – der Teil, den man bei Vertragsabschluss auswählt erst selber zu bezahlen. Die andere Variante ist, dass der Arzt das direkt der Krankenkasse verrechnet. Falls die Franchise noch nicht erreicht wurde, stellt die Krankenkasse das dann der Patientin in Rechnung. Das ist in diesem Fall passiert.

Ich denke nicht mal, dass der SD Arzt (oder die Praxisassistentin das in böser Absicht gemacht hat, oder um sich zu bereichern: dasselbe Antibiotikum in 2 verschiedenen Generika (doppelt) zu verrechnen (Co-AMOXI Mepha 1000mg und Co-AMOXICILLIN Actavis 1000mg).

Derartiges könnte aber noch häufiger vorkommen ohne dass das bemerkt wird. Denn: die Versicherung bekommt vom Arzt (und auch von der Apotheke – da noch mit einem 2.3% Rabatt, Verzeihung Effizienzbeitrag) alle nötigen Daten für die Abrechnung … und gibt bei der Rechnung an den Patienten nur eine Gesamtsumme an. Keine Ahnung wieso. Man fragt sich: da könnte doch einiges an Nachfragen und vielleicht auch falsch abgerechneter Kosten gespart werden? Vor allem, wenn der Patient sich die Zeit nimmt, das anzusehen.

Die Rechnung wurde in dem Fall dann korrigiert.


Tagged: Apotheke, Arzt, Krankenkasse, Patient, Rezept

Das halbe Rezept

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Weil wir so einen „langsamen“ Sonntag haben …ich zu nichts gescheiterem komme, heute mal ein Repost vom 5.Oktober 2009

Der Patient kommt mit einem halben Rezept in die Apotheke. Ja, einem halben Rezept: der obere Teil ist abgeschnitten.

Auf dem Teil, den er mir hinhält steht:

„… Tbl XXX Stck, 1-0-0.

Unterschrift und Stempel Dr. Irgendwas“

Kunde: „Ich brauche die hier.“

Apothekerin: „Oookee, aber wo ist der Rest des Rezeptes?“

(Was fehlt ist mindestens der Rezeptkopf samt Name und Geburtsdatum des Patienten – das Rezept könnte für sonstwen sein.)

Kunde: „Das ist das Rezept“

Apothekerin: „Nein, das ist nur der untere Teil, was ist mit dem oberen passiert?“

Kunde: „Den habe ich abgeschnitten. Da standen noch andere Medikamente drauf, die ich im Moment nicht brauche und ich wollte das für später aufbewahren.“

Ein halbes Rezept, für wenn man nur halb-krank ist?!?

Also für alle, die das nicht wissen: ein Rezept ist ein Dokument, eine Urkunde. Die darf man nicht eigenhändig verändern oder ergänzen und auch kürzen ist keine gute Idee. Ausserdem muss ich vor der Abgabe den Patienten identifizieren … also ob das Rezept auch für ihn ist … und das geht nicht, wenn der Teil mit dem Namen nicht mehr da ist.

Wer nicht alle Medikamente braucht, kann das einfach sagen, bei uns werden sie im Computer dann zwar eingegeben, aber mit Abgabemenge „0“ … und falls man sie später doch braucht, kann man das später (hier in der CH bis maximal 1 Jahr später) in der Apotheke einfach sagen.

In dem Fall haben wir die Sache, sobald er den anderen Teil nachgereicht hat, einfach mit Klebstreifen gerichtet.


Tagged: Apotheke, Patient, Rezept

Verzeichnung statt Verschreibung

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rpgezeichnet

Ich denke, ich weiss, was der Arzt will …:-)

Ja, das ist auf ein Rezept gemalt … und ohne Patientenname, aber es wird ja sowieso nicht von der Krankenkasse übernommen und so weiss ich wenigstens, was er will. Er hat’s gut getroffen, oder?

Danke an Fabienne für das Rezept-Bild!

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Tagged: Apotheke, Arzt, Rezept

Ein sehr genaues Rezept

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rpzugenau

Ein Rezept vom letzten Monat. Sehr nett finde ich, wie der Arzt nicht nur das Geburtsdatum sondern auch das Gewicht des Kindes aufgeschrieben hat – das erleichtert einem doch sehr, die Dosis zu kontrollieren.

Trotzdem gibt das noch etwas zu rechnen. Die Packungsbeilage von Algifor Sirup sagt:

Die übliche tägliche Dosierung beträgt 20 bis 30 mg Ibuprofen pro kg Körpergewicht, aufgeteilt in 3–4 Dosen, ohne 30 mg pro kg Körpergewicht zu überschreiten.

Das heisst 30 (mg) x 32.9 (kg KG) = 987 mg

in 5ml Algifor Sirup sind 100mg enthalten,

das heisst in 16.5ml (3-Satz): 330mg. Das sind (x3) 990mg pro Tag – damit sind wir bei der empfohlenen (oberen) Dosis. Ziemlich genau sogar.

Und jetzt kommt mein Problem: Wie misst der Patient (respektive die Eltern) das ab? Die Algifor Packung, die die Krankenkasse bezahlt kommt nämlich nur mit einem Dosierlöffel, der 5ml und 2.5ml abmessen kann:

Für die Dosierung ist der Packung ein Doppel-Messlöffel beigefügt; der kleinere Löffel entspricht 2,5 ml (= 50 mg Ibuprofen), der grössere entspricht 5 ml (= 100 mg Ibuprofen).

Da kann der Arzt (und ich) noch so genau rechnen … abmessen lässt sich damit nur 15ml (3 grosse Löffel) oder 17.5ml (3 grosse plus ein kleiner Löffel) …

Natürlich muss das nicht so genau sein – das Kind kommt mit 15ml wahrscheinlich genau so gut aus … aber mache das mal den Eltern klar. Inzwischen habe ich mir Dosierspritzen angeschafft für diese Fälle (die auch bei Antibiotikasirup vorkommen) und die ich mit abgebe. Die kosten nur 50 Rappen und sind wiederverwendbar.

Aber ich frage mich immer noch: weshalb konnten sie das nicht grad der Packung beifügen? Ist so ein Löffel wirklich eine derartige Ersparnis?


Tagged: Apotheke, Arzt, Kind, Rezept

Zwei Rezepte

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rpstillenab

Zwei Rezepte, ausgestellt für die gleiche Frau, ausgestellt vom gleichen Arzt (Spital), ausgestellt am gleichen Tag … und am selben Tag beide in der Apotheke vorgelegt. (Vom Mann allerdings, da sie sich nach der Geburt noch etwas erholen muss).

Welches darf’s denn sein?

Denn es ist nicht wahrscheinlich, dass sie beides will. Milchpumpe zum abpumpen und Medikament zum (sofort) abstillen.


Tagged: Apotheke, Arzt, Rezept, Stillen

Moderne Zeiten und Rezepte

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Rezepte dürfen in der Schweiz ja sehr unterschiedlich aussehen, solange sie die vorgeschriebenen Angaben enthalten. Das verschafft Fälschern gewisse Vorteile, allerdings … nicht immer.

Farbkopien von Rezepten sind bei uns momentan im kommen. Mal abgesehen davon, dass ich in der letzten Zeit einige Patienten hatten, die dachten, es reiche, wenn sie uns das Rezept elektronisch „übermitteln“ – einer schickte ein Bild per mail, einer hielt mir einfach sein smartphone hin: liebe Leute, das ist okay, um ein Medikamente vorzubestellen, aber zur Abgabe und vor allem zum Abrechnen mit der Krankenkasse brauche ich das Original. Ich habe ja keine Ahnung, was Sie danach mit dem Rezept (oder den Bildern) machen … Sie könnten, wenn das mit dem Bild ausreichend wäre es theoretisch in jeder Apotheke einlösen gehen (und zwar nicht entweder sondern und).

Das geht also nicht. Mal abgesehen davon, dass sich so ein Bild leicht bearbeiten lässt … und auf einem Bildschirm erkenne ich Fälschungen oder Verfälschungen schlechter als in real.

Damit sind wir zurück bei den Farbkopien, von denen ich in letzter Zeit einige gesehen habe. Am besten erkennbar sind so Kopien daran, dass die Unterschrift … naja, halt nicht unterschrieben und im Papier eingedrückt sondern aufgedruckt ist. Im Zweifelsfall hilft sehr nahe ansehen und auch der „Feuchtigkeitstest“ (da gehe ich jetzt nicht näher drauf ein, ich bin sicher, den kennen auch andere Apotheker).

Einige der Farbkopien waren aber tatsächlich nicht gefälscht. Da gibt es wohl Ärzte, die denken, es sei eine gute Methode, dem Patienten, den sie an dem Tag nicht sehen konnten und der dringend ein Medikament braucht, sein Rezept per email zukommen zu lassen. Lieber Arzt: keine gute Idee! Vor allem nicht bei so etwas wie einem Temesta (Lorazepam). Natürlich verstehe ich, dass der Patient das vielleicht Notfallmässig und jetzt gleich braucht und das Rezept nicht bei Ihnen abholen kann … aber wie sicher sind Sie, dass er damit nur in eine Apotheke geht? Besser ist es – wenn Sie schon so modern sein wollen, das Rezept an die Apotheke der Wahl (des Patienten) zukommen zu lassen. Das geht bei uns hier per Fax und email … auch das bietet keine 100% Sicherheit von wegen Absender, aber lässt sich doch besser nachkontrollieren.

In so einem Fall rufe ich übrigens standardmässig beim Arzt an an, der auf so einer Kopie oder Ausdruck angegeben ist (allerdings mit der Telefonnummer, die ich im PC habe) – um erstens nachzufragen und ihn zweitens zu bitten, ein Rezept nicht so auszustellen.

Bis vor ein paar Monaten hätte ich gesagt, es ist etwa halbe-halbe, was Fälschungen und richtige Rezepte angeht. Seitdem lassen die Email-Ausdrucke nach, aber die Fälschungen nehmen zu.

Gerade gestern hatte ich einen in der Apotheke einen. Rezept für Stilnox, nachdem ich schon unterwegs zu den Schubladen war, ist mir die Unterschrift aufgefallen, worauf ich mich geradewegs wieder umgedreht habe und den Mann (der mir das Rezept gebracht hat) fragte:

„Wieso ist das eine Kopie?“

„Oh, was? Ich … da muss ich das falsche Blatt erwischt haben, wissen Sie ich mache immer eine Kopie für die Krankenkasse … ich gehe rasch das richtige holen.“

Muss ich erwähnen, dass er nicht wieder aufgetaucht ist?

Ich nervte mich etwas, weil ich mir leider nicht den Namen und den Arzt gemerkt habe – oder (noch besser) selber rasch eine Kopie gemacht habe. Aber, je nun.

Übrigens: Gesetzeslage. Kopien von Betäubungsmittelrezepten berechtigen nicht zum Bezug. Und auch Benzodiazepine, Zolpidem. Zoplicone fallen unter diese Gesetzgebung!

Bilder von Rezepten wie in emails dürften da auch darunter fallen, auch wenn das so noch nicht ausführlich festgehalten ist. Vielleicht sollten sie da einmal die Richtlinien an die modernen Zeiten anpassen? Oder man könnte so einen Kopierschutz auf das Rezept drucken, wie ihn Banknoten haben … (googelt mal Eurion).

eurion


Tagged: Apotheke, Arzt, Fälschung, Rezept

Rezeptologisches – Sampler

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Rezepte sind das Kommunikationsmittel, mit dem der Arzt der Apotheke mitteilt, was er dem Patienten geben will. Man sollte denken, dass er (oder sie) sich dabei besonders Mühe gibt, damit hier keine Missverständnisse vorkommen (die lebensgefährlich sein können) … aber … tja.  Hier kommen Posts mit Bildern von wirklichen Rezepten (oder Ausschnitte daraus), gute und schlechte und seltsame. Keine Fälschungen … die bringe ich mal separat.

apocx23w

und zum üben ein paar Rezepte mit (fast) unleserlichen Schriften

 


Tagged: Rezept, Sampler

F…X…irgendwas

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Der Patient kommt mit einem neuen Rezept für ein Antidepressivum, das er schon hatte, plus ein Rezept für Fluoxetin. Ich erwartete also eine Unterhaltung mit ihm über sein neues Antidepressivum … was ich nicht erwartete, war den Patienten dies fragen zu hören:

„Ist mein neues Antihistamin gut wirksam?“

– und er hat keine Ahnung über eine Änderung in seiner Antidepressiva Therapie.

Nach einem längeren Telefon mit dem Arzt haben wir das aussortiert: er sollte das als neues Mittel nehmen und bekam noch ein neues Rezept für seine Allergie zugeschickt.

Das war übrigens Fexofenadin als Wirkstoff … ziemlich ähnlicher Name. Zufall?

Für mich zeigt auch das wieder, dass es gut ist, Patienten bei neuen Medikamenten zu fragen, ob sie wissen, was das ist und wie einnehmen.


Tagged: Apotheke, Arzt, Depression, Patient, Rezept

Gefälschte Rezepte

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Merke:

Die Wahrscheinlichkeit eines gefälschten Rezeptes ist direkt proportional zur Zeit an der man schliesst – oder zu der Zeit, in der der Arzt sicher nicht erreichbar ist.

Gefälschte Rezepte, darüber habe ich schon ein paar Mal geschrieben:

Warnung vor schweizweitem Rezept Betrüger – gefälscht.

Gefälscht und verfälscht: Rezepte (mit meinem ersten gefälschten Rezept)

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser – wirklich

Gefälschte Rezepte – und eine Bitte an die Ärzte Rezeptblöcke nicht herumliegenlassen!

Was ist hier falsch? Sehr plump. Angeblich weiss sie nicht, dass das nicht geht …

Comic Rezeptfälschung

heilsamer Schreck Rezepte fälschen oder verfälschen ist Urkundenfälschung und kann bestraft werden.

aus Amerika: die böse Apothekerin liess mich verhaften?!

Was denkt ihr? – nicht nur ein altes Rezept. Auflösung: Das seltsame Rezept

Was haltet ihr davon? – und dazu gehörend: Das verdächtige Rezept

indirekt auch das: Das ist kein Betäubungsmittelrezept. Das auch nicht, nein.

Auf der Sperrliste – das kann auch passieren, wenn man Rezepte fälscht.

Aber heute will ich von Euch wissen: habt Ihr Geschichten dazu? Was war Euer erstes / Euer auffälligstes / Euer erinnerungswürdigstes gefälschtes Rezept?

Erzählt es mir!


Tagged: Apotheke, Arzt, Fälschung, Rezept, Sucht

Eines für alles – Multitalent Cortison

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Die Mutter reicht mir ein Rezept vom Hautarzt für ihr Kind, ein kleines Mädchen. Ich suche die Sachen zusammen und schreibe es entsprechend den Vorgaben des Haut-Arztes an:

Clarelux Schaum – 1 x täglich auf Stellen der Kopfhaut auftragen.

Dermovate Salbe – 1 x täglich auf Stellen an den Beinen auftragen.

Optiderm Creme – 2-3 x täglich auf die Beine auftragen (nach Diprogenta).

Ich erkläre ihr die Produkte und die Anwendung bei der Abgabe.

Alles gut und sie geht.

Ich ziehe mich ins Büro zurück um ein paar verwaltungstechnische Sachen zu erledigen (Arbeitspläne schreiben gehört nicht gerade zu meinen Lieblingsbeschäftigungen, muss aber auch erledigt werden). Ich gehe mit Konzentration an die Sache weshalb ich die Zeit nicht sagen kann, die vergangen ist, als auf einmal unser Drogist Urs vor mir steht:

Urs: „Du hattest doch vorher eine Patientin mit dem da.“

Er zeigt mir den Schaum und die Dermovate Salbe

„… und jetzt ist der Vater da und hat eine Frage.“

Hmm, seltsam. Ich dachte eigentlich, das war ein ziemlich einfaches und deutliches Rezept und ich habe doch alles auf die Dosierungsetikette geschrieben …?

Ich gehe nach vorne.

Der Vater deutet auf die Produkte unter meiner Nase: Dermovate und Clarelux

Vater: „Da steht drauf, das ist für den Kopf.“

Pharmama: „Ja?“

Vater: „Und da steht drauf, das ist für die Beine.“

Pharmama: „Ja.“ (?)

Vater: „Aber das kann nicht sein.“

Pharmama: „Weshalb?“

Vater: „Da ist bei beiden dasselbe drin.“

Das stimmt sogar, bei beiden ist es Clobetasol – wie das neu ja auch schön gross auf der Packung steht. Ein Cortison.

Pharmama: „Ja. Und?“

Vater: „Aber sie hat verschiedene Sachen auf dem Kopf und an den Beinen, das ist nicht dasselbe.“

Pharmama: „Für was braucht sie es auf dem Kopf?“

Vater: „Sie hat so Haarausfall an runden Stellen.“

Pharmama: „Ja – kreisrunder Haarausfall, das ist auch für das.“

Vater: „Und an den Beinen hat sie an einer Stelle so rote, schuppige Haut.“

Pharmama: „Ja, wahrscheinlich ein Ekzem? Das ist auch dafür.“

Vater: „Aber … kann das sein?“

Pharmama: „Ja. Der Wirkstoff ist ein Cortison.“

(geschockter Blick vom Vater – wieso ist das immer noch so verrufen? Ich kenne keinen einzigen Fall in den bald 20 Jahren Apotheke, der von Kortison aufgetragen oder gar eingenommen üble Nebenwirkungen gehabt hätte. Und trotzdem ist das noch so in den Köpfen der Leute.).

„Das ist ein sehr wirksames Mittel gegen alle Arten von Entzündungen und Hautveränderungen aufgrund vieler Ursachen.“

Vater: „Dann ist das wirklich gegen beide Probleme – derselbe Wirkstoff?“

Pharmama: „Ja. Und es sind verschiedene Mittel, da man Salbe nicht so gut in die Haare schmieren kann: das verfettet alles, deshalb ist das eine ein Schaum.“

Vater: „Okay … Tut mir leid für die Störung!“

Pharmama: „Kein Problem.“

Er nimmt die Produkte und geht wieder.

 

Jaaa … Hautärzte. Die verschreiben sehr gerne Kortisonhaltige Mittel … ich meine, ich versteh’s ja. Ein Multitalent und sehr wirksam mit meist schnellem Effekt. Vielleicht sollten sie es aber noch ein bisschen besser erklären, was sie da verschreiben.


Tagged: Apotheke, Arzt, Cortison, Eltern, Haut, Kind, Patienten, Rezept

Isotretinoin Rezepte und Frauen im „gebärfähigen Alter“

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Die junge Frau (im Fachjargon wäre das: „Frau im gebärfähigen Alter“- und ich erwähne das nur, weil das für viele medizinische Belange noch wichtig ist, wie auch für diesen hier …) kommt in die Apotheke mit einem Rezept für Isotretinoin Kapseln 10mg.

Netterweise hat der Arzt sich für einmal an die Vorschriften gehalten und der Frau (etwa 20jährig) tatsächlich nur eine 30er Packung aufgeschrieben. Ehrlich, langsam nervt das, dass ich da inzwischen fast immer (!) Dauerrezepte und Packungen zu 100 Stück sehe. In der Packungsbeilage und Fachinformation steht deutlich drin, dass man bei diesem Medikament bei Frauen im gebärfähigen Alter (… was ja heute eine Spanne von was? 14 bis nach 50 umfassen kann) jeden Monat eine ärztliche Kontrolle machen muss vor dem Ausstellen eines neuen Rezeptes – sie darf wirklich nicht schwanger werden. Der Wirkstoff ist teratogen, macht also Missbildungen.

Wenn man das mit den (nicht erlaubten und trotzdem immer wieder ausgestellten) Dauerrezepten für Frauen weiss, dann verwundert es vielleicht etwas weniger, dass im letzten Jahr (2015) in der Schweiz 15! Frauen unter Isotretinoin schwanger wurden.  5 haben die Schwangerschaft freiwillig abgebrochen, 2 hatten Spontan-Aborte, ein Kind kam zu früh und mit Missbildungen zur Welt, 1 zur Normalzeit mit Missbildungen, beim Rest ist unbekannt, wie es ausging. Auch 2014 waren es 13 Frauen die unter Isotretinoin schwanger wurden (2012 waren es noch 5)  Quelle: Vigilance News 12-2014

Meiner Meinung nach ist da jede einzelne zuviel. Deshalb habe ich Anfang Jahr an die schlimmsten Verschreiber (was das angeht) einen Informationsbrief geschrieben … könnte ja sein, dass sie nicht wissen, dass das nicht wirklich legal ist, was sie da machen mit den Dauerrezepten für Isotretinoin. Zumindest sollten sie dann auf dem Rezept eine Notiz machen, damit ich weiss, dass die Problematik bekannt ist, die Patientin genügend aufgeklärt und ich das wirklich als Dauerrezept abgeben soll. Ein einfaches „!“ oder „sic“ reicht mir dafür. Ausserdem habe ich sie darauf hingewiesen, dass ich auch dann keine grossen (100er) Packungen abgebe, sondern nur monatlich eine 30er Packung – so dass ich zumindest die Gelegenheit habe nachzuprüfen und zu wiederholen, dass sie nicht schwanger sein oder werden darf, wenn sie das nimmt. Gerade mal ein Arzt hat darauf reagiert … und das war noch derjenige, der das am wenigsten macht … wir hatten einfach die eine Kundin, der er das Medikament nicht selber mitgibt jeden Monat.

Aber ich schweife ab. Das Rezept hier war okay, die Kundin wusste um die Anwendung und auch dass sie nicht schwanger werden darf, was sie mir grad mit der nächsten Frage nochmals bewies …

„Könnte ich grad noch eine Packung (Pille zum Verhüten) haben? Ich habe aber kein Rezept dabei – ich habe das zu Hause vergessen.“

Gut, sie hatte diese Pille schon einmal bei uns, aber unter den Voraussetzungen hätte ich das garantiert auch so gegeben.

 


Tagged: Apotheke, Frau, Isotretinoin, Rezept, Schwangerschaft

Online Apotheken beliefern gefälschte Rezepte

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Dass in Deutschland für Online-Apotheken offenbar andere Gesetze gelten als die Vor-Ort Apotheken merkt man noch relativ schnell – und ich spreche hier nicht einmal von denen, die sich ausserhalb der Landesgrenzen befinden, oder denen, die ihre Produkte aus Asien schicken (häufig gefälschte Medikamente).

Während auch wir hier bei Medikamenten, die abhängig machen oder bei falscher Anwendung unangenehme bis gefährliche Nebenwirkungen haben können (wie Nasenspray oder Schmerzmittel) nur jeweils eine oder zwei Packungen für die Person abgeben, darf man das in den Online Apotheken offensichtlich in 10er Grosspackungen bestellen.

Während wir Notdienst anbieten müssen, Rezepturen herstellen und jederzeit für Fragen um die Medikamente da sind, haben Online Apotheken Geschäfts-Öffnungszeiten, es ist okay, wenn es ein paar Tage dauert, bis es kommt – und Rezepturen machen sie auch nicht. Beratung findet nur statt, wenn der Patient selber aktiv wird uns (von 9-12 und 14-17 Uhr oder so) anruft.

Während bei uns vorgeschrieben ist, dass beim Rezept abgeklärt wird, ob es nicht gefälscht ist: Der richtige Patient, der richtige Verschreiber und das richtige Medikament … scheint auch das bei Online Apotheken nicht so zu sein: Testbericht.de hat 10 online Apotheken getestet, indem sie mit Rezeptvordrucken, Stempel von falschen (nicht vorhandenen)  Ärzten rezeptpflichtige Medikamente bestellt hat. Nachzulesen hier: https://www.testbericht.de/publikationen/10-online-apotheken.html.

Die Ergebnisse finde ich verheerend: 8 von den 10 Apotheken (willkürlich ausgewählt, darunter auch so bekannte wie docmorris, pharmeo, medpex) haben die Rezepte anstandslos beliefert.

Bestellt wurden Medikamente wie Viagra, Dolomagon, Deltaran, Losartan, Lorazepam, Vigil, Modafinil, Fluoxetin, Gabapentin und Hydrocortison. Alles aus gutem Grund rezeptpflichtige Medikamente, viele davon missbrauchgefährdet.

Bei 3 Online Apotheken konnte mit dem erfundenen Kundennamen auch auf Rechnung bestellt werden.

Nur 2 Online Apotheken haben die Testperson nicht beliefert: vitalix24 und apomagic. Diese beiden haben sich offenbar die Mühe gemacht nachzuschauen, ob es die Ärzte überhaupt gibt.

Wie kann so etwas sein?

Es handelte sich hier um Privatrezepte, für die keine Formvorschriften gelten wie für die Kassenrezepte. Das wären bei uns in der Schweiz übrigens so ziemlich alle Rezepte: ausser bei den Betäubungsmittelrezepten gibt es auch bei uns keine „offiziellen“ Rezeptformulare, wodurch wir alles sehen: A5, A4, Fresszettel, handgeschrieben, Computerausdrucke, gemischte …. Die normale Apotheke in Deutschland kann schon Probleme bekommen, wenn schon nur die Telefonnummer des Arztes nicht auf dem Rezept ist und muss erkennen können, dass es sich vielleicht um eine Fälschung handelt – vor allem bei den Rezepten, die den Krankenkassen eingeschickt werden, aber theoretisch auch sonst. Und hier reden sich die Online Apotheken heraus mit ebenden fehlenden Vorschriften bei Privatrezepten. Es sei nicht möglich alle auf ihre Herkunft zu prüfen. Man habe auch keine zentrale Datenbank aller verschreibungsberechtigten Personen (weder von Deutschland, noch der EU – deren Rezepte in Deutschland ja auch gelten müssen) und die Prüfplicht ende ja nicht bei den Pharmazeuten sondern bei den Kostenträgern (Und wenn das nicht der Krankenkasse eingeschickt wird, sondern selber bezahlt macht das denen ja nichts?).

Einige weisen darauf hin, dass es deshalb entweder Formular-Vorschriften auch für Privatrezepte brauche … oder nur noch die elektronische Verschreibung. Damit bin ich nicht ganz einverstanden.

Am besten gefiel mir die Antwort von apomagic (eine der 20%, die das Rezept nicht beliefert haben):

Versuche, mitttels gefälschter Rezepte verschreibungspflichtige Arzneimittel, auch Psychopharmaka oder Schlafmittel zu bestellen, sind leider nicht selten. Leider ist nicht auszuschließen, dass einzelne Versandapotheken hier nachlässig arbeiten. Dabei mögen sich widersprechende Interessen eine Rolle spielen. Der Gesetzgeber muss überlegen, ob ein Versand verschreibungspflichtiger Arzneimittel in dieser Form gewollt und sinnvoll ist.

In der Schweiz wird der Medikamentenversand übrigens so eingeschränkt, dass auch für rezeptfreie Medikamente ein Rezept vonnöten ist. Und seit neuerem darf das auch nicht ein Arzt (zum Beispiel in der Versandapotheke selber) nach Ausfüllen eines einfachen Fragebogens im Internet ausstellen – er muss zuvor direkten Kontakt mit dem Patienten gehabt haben. Rezeptkopien dürfen Versandapotheken auch nicht annehmen – und ausländische Rezepte sind in der Schweiz nicht gültig.

 


Tagged: Apotheke, Arzt, Deutschland, Fälschung, Medikamentenversand, online-Apotheke, Rezept, Schweiz

Über die Gültigkeitsdauer von Rezepten (in der Schweiz)

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Wie lange ist ein Rezept gültig?  Das ist die Neuauflage einer alten Frage, die ich hier auch als Service für die mitlesenden Ärzte gerne beantworten will.

Ein normales Rezept ist nach dem Ausstellen (siehe Datum, das auf das Rezept muss) 1 Jahr lang „gültig“. Das bedeutet, dass darauf verschriebenes innerhalb dieses Jahres bezogen werden kann entsprechend der verordneten Menge. Wenn keine genaue Mengenangabe, sondern nur „1 OP“ darauf steht, ist das 1 Original-Packung in der kleinsten Grösse.

Für Antibiotika und derartiges, deren Bezug nach einer gewissen Zeit keinen Sinn mehr macht, gilt das nicht: hier muss von der Apotheke abgeklärt werden, ob es das Medikament wirklich noch braucht.

Medikamente die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen müssen benötigen einerseits spezielle Rezeptformulare, andererseits ist ein solches Betäubungsmittelrezept nach Ausstellungsdatum nur 1 Monat gültig. Benzodiazepine, Zolpidem etc. brauchen zwar kein Betäubungsmittelrezept, Rezepte dafür sind aber ebenfalls nur einen Monat lang gültig!

Es gibt einige (wenige) Medikamente, die zusätzliche Einschränkungen haben. Rezepte für Isotretinoin müssen für Frauen im gebärfähigen Alter innert 7 Tagen nach dem Ausstellen eingelöst werden, manche Medikamente haben Limitationen welche Menge die Krankenkasse bezahlt.

Dauerrezepte und Dauer der Rezepte:

Es gibt in der Schweiz die Möglichkeit Dauerrezepte auszustellen – der Arzt muss das auf dem Rezept selber kennzeichnen. Er kann das, indem er darauf vermerkt „Dauerrezept“, „ad rep“„Rep“ „zu wiederholen bis …“ etc.

Aber wie lange kann so ein Dauer-Rezept gültig sein?

In der Schweiz ist das etwas verwirrlich, da das die Kantone in ihren Gesundheitsgesetzen entscheiden können. Da gibt es also kantonale Unterschiede von 6 Monaten, 1 Jahr bis zu (in wenigen Kantonen) 2 Jahren. Dazu kommt noch, dass die Apothekerverbände oder die Kantonsapotheker und Katonsärzte Empfehlungen herausgeben. Also kann es sein, dass das kantonale Gesundheitsgesetz 1 Jahr zulässt, die Empfehlung aber ist, das Dauerrezept „nur“ für 6 Monate einzugeben. Das hat auch den Sinn, dass der Patient gelegentlich mal wieder den Arzt sieht und der schauen kann, ob sich am gesundheitlichen Zustand etwas geändert hat, das eine medikamentöse Anpassung erfordert. Den Ärzten steht es frei Dauerrezepte auch für kürzere Zeiträume auszustellen (zum Beispiel: für 10 Wochen, 3 Monate, 4 Monate …).

Interessant hier ist auch, was im Vertrag der Apotheken mit den Krankenkassen steht: (Repetitionsregelung gemäss LOA IV-Vertrag (Anhang 3, Art. 4, Abs. 2):

Bringt der Arzt zum Arzneimittel auf dem Rezept einen allgemeinen Repetitionsvermerk an, so ist eine wiederholte Abgabe nach Massgabe der verordneten Tagesdosis oder der Normaldosierung während 6 Monaten oder bis zum nächsten Arztbesuch bzw. max. 1 Jahr erlaubt.

Legt der Arzt für das Dauerrezept eine Gültigkeitsdauer fest, so darf diese zwölf Monate nicht überschreiten.

Das bedeutet: Auch wenn der Arzt in einem Kanton, wo das erlaubt wäre ein Dauerrezept für 2 Jahre ausstellt, muss die Krankenkasse das nicht anerkennen und nur während 1 Jahr zahlen. Dann braucht es ein neues Rezept.

Auch ein Betäubungsmittelrezept kann ein Dauerrezept sein. Dafür gibt es allerdings spezielle und strengere Vorschriften: Wie schon geschrieben gilt ein Betäubungsmittelrezept für 1 Monat nach Ausstellungsdatum – für maximal einen Monatsbedarf. Wenn es die Umstände rechtfertigen, darf eine Menge für maximal 3 Monate verschrieben werden: mit genauer Angabe der Dosierung und Behandlungsdauer!

Die Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, aber kein BG-Rezept brauchen: „Arzneimittel mit kontrollierten Substanzen gemäss Verzeichnis b und c BetmVV-EDI“: wie die Benzodiazepine und Zolpidem: hier sind Dauerrezepte bis maximal 6 Monate möglich – auch hier muss unbedingt die Dosierung angegeben werden. – (und ehrlich: ich finde Dauerrezepte dafür sind eigentlich auch Kunstfehler: hier steht in der Packungsbeilage sehr, sehr deutlich, dass die nur zur kurzzeitigen Anwendung gedacht sind!)

Übrigens: In der Schweiz darf der Apotheker (unter bestimmten Voraussetzungen) auch bei normalen Rezepten eine Wiederholung des Medikamentes machen:

Verschreibt der Arzt auf dem Rezept ein Medikament ohne Repetitionsvermerk, so ist eine einmalige erneute Abgabe höchstens der verordneten Packungsgrösse in begründeten Ausnahmefällen erlaubt. Der Apotheker dokumentiert den Grund der Repetition. Die Ausnahme hier ist die Liste A, die nicht wiederholt werden darf, wenn das nicht ausdrücklich auf dem Rezept steht.

Und bei Dauerrezepten mit allgemeinem Repetitionsvermerk dürfen wir Apotheker (ebenfalls unter bestimmten Voraussetzungen) die Dauer verlängern – zum Beispiel bis zum nächsten Arztbesuch, Maximal aber auf die Länge eines Jahres nach Ausstelldatum des Dauerrezeptes. Letzteres hat (zumindest bei uns in der Gegend) etwas zu Diskussionen geführt, da es Apotheken gibt, die das sehr häufig gemacht haben – was letztlich nicht im Sinne des Arztes war. Das kann ich verstehen, weshalb ich diese Option nur selten einsetze und nicht „grundsätzlich“ so mache.


Tagged: Apotheke, Arzt, Dauerrezept, Rezept, Schweiz

„R“-Verletzung

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Eine Frau und ihre Tochter kommen um Rezepte einzulösen gemeinsam in die Apotheke und geben die Rezepte der Pharmassistentin, die sie ausführt.

Unglücklicherweise haben beide denselben Namen. Und auf dem Rezept der Tochter war kein Geburtsdatum eingegeben.

So werden beide Rezepte unter dem Namen der Mutter eingegeben.

Beim Anschauen der Rezepte vor der Abgabe bemerke ich das aber – vor allem, weil ich weiss, dass es da zwei mit demselben Namen gibt … und weil eines der Medikamente eher ungewöhnlich wäre, auch da ausgestellt von einem Kinderarzt.

Also bitte ich die Pharmassistentin das rasch zu ändern und die Mutter zu informieren, damit sie weiss, dass es noch etwas dauert, weil wir das korrigieren müssen.

Mutter: „Weshalb? Haben Sie mir das falsche Medikament herausgesucht?“

Pharmaassistentin: „Nein, die Medikamente sind richtig, aber ich muss sie noch neu unter der richtigen Person eingeben im Computerdossier.“

Verstand sie überhaupt nicht.

Mutter: „Das sind nur 2 Rezepte, weshalb dauert das so lange?“

Ach – das sind nur die blöden Vorschriften, dass alles korrekt sein muss und auch korrekt festgehalten werden muss, die Krankenkassen zahlen auch nicht so gerne, wenn etwas nicht für ihren Kunden ist … und das ist auch so ein Fall: je länger man diskutiert, desto länger dauert das.

Der Titel bezieht sich auf die „5-R Regel“. Die fünf Rs sind:

  1. Richtiger Patient
  2. Richtiges Arzneimittel
  3. Richtige Dosierung (oder Konzentration)
  4. Richtige Applikation (auch Applikationsart)
  5. Richtige Zeit (richtiger Zeitpunkt)

Tagged: Apotheke, Dossier, Patient, Rezept

Dialoge aus der Apotheke / 3

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apodialog5

Nein. Einfach: Nein.

Apo: „Entschuldigung, aber ich kann Ihr Rezept für Ritalin so nicht ausführen.“

Pat: „Was? Weshalb nicht?“

Apo: „Der Arzt hat vergessen zu unterschreiben.“

Pat: „Haben Sie mir einen Stift?“

Nochmals: ein Rezept ist eine Urkunde. Sie darf nicht einfach so verändert (und auch nicht ergänzt) werden. Die Unterschrift des Arztes ist ausserdem zwingend auf dem Rezept notwendig.  Bei so etwas oben, würde ich direkt beim Arzt ein neues Rezept (per Post bitte) verlangen und es nicht zurückgeben – ansonsten versucht der Schlaumeier das doch noch selber anzubringen.


Tagged: Apotheke, Betäubungsmittel, Dialoge, Rezept
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