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Channel: Rezept – Pharmamas Blog
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Bin ich denn die Krankenkassenangestellte?

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„Sie müssen mir einen Vorbezug machen, mein Baby zahnt!“

Ja. Wow. Das machen Babies so. Die meisten sogar ohne Probleme, ein paar speicheln und kauen auf allem was sie in den Mund bekommen können herum und noch ein paar bekommen Rötungen, reagieren mit Unruhe und eventuell Fieber.

Wenn das Fieber ein Problem ist oder es wirklich Schmerzen haben sollte, habe ich etwas – Paracetamolzäpfchen kosten nicht mal 3 Franken die Packung.

Aber dafür … rufe ich nicht den Arzt an (kostet 80 Rappen), verlange dass er ein Rezept ausstellt (kurze Telefonische Beanspruchung: das verrechnet er der Mutter oder der Krankenkasse dann mit mindestens CHF 8.60), uns das per Fax schickt (80 Rappen), ich gebe das alles bei uns im Computer ein, UND muss das wahrscheinlich auch noch selber mit der Krankenkasse abrechnen (Arbeitszeit, einschicken etc.). Nur damit die Krankenkasse das dann – weil der selber zu bezahlende Anteil (die Franchise) nicht erreicht ist- wieder der Patientin in Rechnung stellt (auch wieder Arbeitsaufwand, diesmal von der Krankenkassenangestellten und Porto).

Aber Fieber war nicht mal das Problem – sie wollte dringend homöopathische Zahnungskügeli.

Okay – das zahlt die Krankenkasse gar nicht. Rezept oder nicht Rezept. Noch ein Grund weniger, dass ich dafür den Arzt anrufe und eines verlange. Auch wenn das mit 12 Franken teurer ist. Eine Krankenkasse ist eine Versicherung und keine Bank – und ich bin keine Angestellte der Krankenkasse sondern eine medizinische Fachperson.

Und wenn ich denke, wie lange das gebraucht hat, der anspruchsvollen Mutter das zu erklären, weshalb sie das selber kaufen kann (und muss, wenn sie es will), dass auch im Gesundheitssystem nichts „gratis“ ist und der Aufwand hier in keinem Verhältnis steht zu dem was rauskommt (Am Ende bezahlt sie es dann ja trotzdem selber) …  Puh.

Ein schönes Wochenende Euch, liebe Leser! Nützt Eure Frei-Zeit sinnvoll, wenn ihr nicht arbeiten müsst.


Tagged: Apotheke, Arzt, Kind, Krankenkasse, Kunde, Rezept

Dialoge aus der Apotheke / 7

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apodialog13

Ab morgen wieder. Weshalb bezahlt die Krankenkasse nicht alles?

Apotheke: „Hier sind die 5 Medikamente, die der Arzt Ihnen verschrieben hat. Eines davon übernimmt die Krankenkasse nicht. Das mach 5.50.“

Patient: „5 Franken? Ich habe ein Rezept, das sollte gratis sein!“

Das beruht auf verschiedenen (verbreiteten) Missverständnissen rund um das Gesundheitssystem. Eine Krankenkasse ist eine Versicherung: im Prinzip ist sie dafür da einzuspringen, wenn man krank ist und Behandlung braucht, damit man deswegen nicht in finanzielle Schieflage gerät. Aus … praktikablen Gründen können wir Apotheken Medikamente direkt mit der Krankenkasse abrechnen, aber alles bezahlen sie nicht. Auch nicht, wenn es auf dem Rezept steht. Man sollte das Rezept als „Behandlungs-empfehlungsschreiben“ des Arztes ansehen – und nicht als „Gutschein um Medikamente gratis zu erhalten“.


Tagged: Apotheke, Dialoge, Krankenkasse, Patient, Rezept

Das übliche … (doch nicht)

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Auf dem Rezept vom Spital für eine junge Frau, die mit ihrem winzigen Baby in die Apotheke kommt:

1 OP Ponstan 500mg Tabletten 3×1/Tag

1 OP Dafalgan 1g Tabletten max. 4 x 1/Tag

In der Kombination hier noch häufig so verschrieben für Schmerzen nach der Geburt. Und das obwohl in der Packungsbeilage vom Ponstan steht, das man das in der Stillzeit nicht nehmen sollte … Grund: es wurde nicht getestet. Aber inzwischen hat man länger Erfahrung mit der Anwendung, auch in der Stillzeit und offensichtlich geht das. Ich habe das selber so verschrieben bekommen vor bald 10 Jahren.

Frau: „Könnte ich vom Dafalgan die Brausetabletten haben?“

Das kann ich machen – Kommentar im PC: „galenische Form dem Patientenbedürfnis angepasst:“

Aber beim Ponstan …

Frau: „Oh, ich kann keine Tabletten schlucken – gibt es da nicht auch Brausetabletten, wie beim Dafalgan?“

Offenbar kennt sie das schon. Ich frage mich bei so was allerdings immer: Wieso konnte man das nicht schon dem Arzt sagen, damit der das auch aufschreibt???

Pharmama: „Nein, aber es gibt Zäpfchen oder den Kindersirup.“

Frau: „Oh, nein. Was ist mit Brufen Brausepulver, könnten Sie nicht das nehmen?“

Pharmama: „Das wäre eine Möglichkeit, auch in der Stillzeit, aber … das ist nicht derselbe Wirkstoff, da müsste ich erst …“ (im Spital nachfragen, Toll.)

Frau: „Das ist lustig. Der Arzt, der das Ponstan aufgeschrieben hat, den habe ich wegen dem gefragt, der meinte das sei derselbe Wirkstoff.“

Ich schaue sie an, sie schaut mich an …. Sie hat tatsächlich gefragt. Und der Arzt verschreibt trotzdem dasselbe wie immer.

Pharmama: „Neeeeiiinn…“

(Das eine ist Mefenaminsäure, das andere Ibuprofen)

Frau: „Ja, das dachte ich auch, aber: was will ich den Arzt korrigieren.“

Nee, das mache ich jetzt.


Tagged: Apotheke, Patient, Rezept, Schmerzen, Stillen

Minimalisten-Rezept

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rpminimum

Ich weiss ja, dass es sehr … schreibfaule Ärzte gibt. Aber das Rezept war dann doch ein Novum. Noch weniger geht kaum – und selbst das was ich da drauf stehen habe reicht eigentlich nicht aus. Zu wenig Information.

Ich habe auch ausser dem Spitalnamen und der Arztunterschrift nichts gelöscht: Da steht nicht mal drauf, für wen das Rezept jetzt ist! Für die Frau von dem Mann, der jetzt bei mir in der Apotheke steht offenbar. Die ist vom Spital entlassen worden und jetzt zu Hause.

Und die Medikamente, die sie braucht?

  • Ponstan Tbl OP1
  • Tramal Tbl OP1
  • Pantozol Tbl OP1

Während es beim Ponstan noch einigermassen klar ist (in Tablettenform gibt es nur die 500mg, 250mg sind Kapseln), weiss ich beim Pantozol und beim Tramal nicht, welche Stärke gewünscht ist. Dann fehlt mir auch, wie die Tabletten zu nehmen sind (was beim Tramal ein Hinweis darauf geben könnte, ob retard oder nicht). Und: wie lange? Wenn so gar nichts steht ist das die kleinste im Handel befindliche Packung je. Aber wenn sie das Pantozol wegen Magenproblemen wegen der Schmerzmittel nehmen muss, dann sollte ich wissen, wie lange sie die nehmen muss / darf. Und apropos Schmerzmittel: da will ich sie auch nicht zu Hause lange leiden lassen, bis sie etwas bekommt …

Anruf im Spital hat nicht geklappt: Das Telefon wurde nicht abgenommen, und auch via Zentrale war der Arzt nicht zu fassen. Deshalb habe ich der Patientin angerufen, um vielleicht aus ihr noch ein paar Informationen dazu zu bekommen – im Schlimmsten Fall würde ich morgen noch einmal im Spital anrufen und mir ein neues Rezept schicken lassen. Das war aber dann nicht nötig: die Patientin hatte tatsächlich noch genug Schmerzmittel zu Hause und wollte das in den nächsten Tagen selber mit dem Hausarzt besprechen, wie es weiter geht.

Auch gut.


Tagged: Apotheke, Arzt, Rezept, Schmerzen

Auswahlrezept

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Rezept für Stützstrümpfe. Klar. Aber: welche sollen es denn sein?

rpauswahl

Patientin kommt damit vom Frauenarzt und sie ist schwanger. Trotzdem weiss ich bei dem Rezept nicht, was es denn sein soll: Unterschenkelstrümpfe, Strumpfhose, Maternity Strumpfhose oder Oberschenkelstrümpfe mit Hüftbefestigung? 2 Paar? Oder 2 Stück?

… sieht so aus, als hätten wir die Auswahl. Immerhin sicher: Kompressionsklasse 2. Und mehr als 1 Stück.


Tagged: Apotheke, Arzt, Rezept, Stützstrumpf

Dialoge aus der Apotheke / 11

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apodialog12

Vorbezüge gehen nur so weit … (und die Apotheke ist nicht ihr Sekretär)

Apotheke: „Ihr Arzt hat uns mitgeteilt, dass er Ihnen kein neues Rezept ausstellt, bevor er Sie gesehen hat.“

Patient: „Und wann habe ich meinen Termin bei ihm?“

Apotheke: „Umm .. den müssen Sie selber mit ihm abmachen.“

 


Tagged: Apotheke, Arzt, Dialoge, Rezept

Auf Arzt-Konfrontationskurs

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Auf Arzt-Konfrontationskurs war letztens meine Kollegin.

Auf das Rezept hat der Arzt geschrieben: Voltaren Salbe.

Die Patientin ist aber unsicher, ob es das richtige ist. Sie war eigentlich nur beim Arzt das Rezept für ihr Dauermedikament abholen, hat sich aber am Wochenende mit dem Bügeleisen verbrannt: eine grosse, offene Wunde (ehemals Blase) auf dem Bauch. Sie hat den Arzt gefragt, ob er ihr dafür auch grad etwas aufschreiben kann – und er hat (laut ihr ohne auch nur einen Blick auf die Wunde zu werfen) Voltaren aufgeschrieben.

Das kann man nicht auf offene Wunden auftragen. Das steht deutlich in der Fachinfo: nicht auf offene Hautwunden oder sonstige offene Verletzungen auftragen. Diese Brandwunde hier war ausserdem ziemlich gross und sah auch noch aus als wäre sie gerade dabei sich zu infizieren. Meine Kollegin hat dann eigenständig Wundheilsalbe (Ialugen plus) und Verbandsmaterial daraus gemacht und die Patientin instruiert und anschliessend ein neues Rezept verlangt.

Und das nächste Rezept war gleich noch so etwas. Anderer Arzt allerdings.

Die Patientin hat starke Schmerzen, so stark, dass sie kaum schlafen kann. Der Arzt verschreibt Irfen retard, 800 mg 2x täglich. Das (und alle Generika und weiteren Medikamente in der gleichen Form) ist seit Wochen nicht lieferbar. Der Grosshandel stellt uns für Anfang Nächsten Monat wieder welche in Aussicht.

Der übliche Ersatz (600mg Ibuprofen und öfter zu nehmen) hat bei der Patientin nichts gebracht weshalb man beim Arzt anruft, um nach einem anderen Ersatz zu fragen.

Das Telefon muss toll gewesen sein. (Nicht).

Apothekerin: „Guten Tag, ich rufe an für Frau … der sie Irfen retard 800 mg aufgeschrieben haben. Das und alle Generika davon sind noch eine Weile nicht lieferbar. Können wir etwas anderes dafür abgeben?“

Arzt: „Nehmen Sie Brufen retard 800mg“

Apothekerin: „Das ist ebenfalls nicht lieferbar. Wir bekommen nichts bis frühstens Anfang nächsten Monat.“

Arzt: „Dann muss sie halt warten.“

Apothekerin: „Warten Sie! (er hätte fast aufgehängt) Umm, Sie hat starke Schmerzen und nichts mehr zu Hause. Soll sie es nicht mit Tilur retard versuchen?“

Arzt: „Wenn Sie meinen. Okay.“

klick

Meine Apotheker-Kollegin war jedenfalls sichtlich unzufrieden mit der Leistung dieser Ärzte.

Disclaimer: Zum Glück sind das eher die Ausnahmen, die allermeisten Ärzte hier sind wirklich gut und kümmern sich auch. Selbst für die Ärzte war das … ungewöhnlich. Schlechter Tag? Schlechte Zeit?


Tagged: Apotheke, Arzt, Rezept, Schmerzen, Telefon, Wunde

Andere Leute schicken

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Mit den Dauerrezepten ist das so eine Sache. Das Rezept bleibt in der Apotheke und der Patient kann (nach Bedarf) zu uns kommen und weitere Packungen erhalten. Im Normalfall bekommt der Patient ausser dem Medikament nicht noch irgendeinen Zettel mit: der Name / Ausweis und die Info, was gebraucht wird reicht uns beim Abholen.

Bei bestellten Sachen haben die Leute einen Abholzettel, bei Dauerrezepten den Ausweis (zum Beispiel die Krankenkassenkarte), manchmal die leere Packung: da steht die Info auch auf dem Dosierungsetikett. Mit der Zeit kennen wir auch „unsere“ Stammkunden, die müssen dann nur noch sagen, was sie brauchen.

Was aber, wenn jemand anders als der Patient, für den das Dauerrezept ist, Medikamente abholen will?

Eines der ersten Dinge, die wir bei einer Abgabe immer abklären müssen ist der Empfänger des Medikamentes. Wenn ein Mann etwas abholen kommen will und einen Frauennamen nennt, ist es ziemlich deutlich, dass das nicht der Empfänger ist.

Gut, wenn ich die Person kenne und ich weiss, das ist der Ehemann der Frau (und er hat sie auch schon begleitet), dann gehe ich im Normalfall davon aus, dass das okay ist. Oder ich hinterlege einen Kommentar, wer die Erlaubnis hat, Medikamente für die Person zu holen.

Letzthin hatten wir aber einen Fall, wo ein Mann für seine Freundin ein Medikament – Seresta (starkes Beruhigungsmittel) abholen wollte. Er hatte nichts (ausser dem Namen der Patientin und dem Mittel). Kein Ausweis, keine Bestätigung, ich habe ihn noch nie gesehen …

Ich habe ihm gesagt, ich brauche entweder eine schriftliche Erklärung oder mindestens einen Telefonanruf von ihr zur Bestätigung, damit ich ihm das mitgeben kann.

Ich meine, das ist heute keine Sache mehr: er kann sie rasch per Natel informieren, ich bekomme einen Anruf und stelle ein paar Fragen … ihre Telefonnummer war übrigens nicht hinterlegt, sonst hätte ich da angerufen. Und nennen wollte er sie mir auch nicht.

Er war nicht ganz so zufrieden (gelinde ausgedrückt) und ging dann. Auch den Rest des Tages habe ich nichts mehr von ihr (oder ihm) gehört. Das macht mich doch etwas misstrauisch.

Es gibt Vorschriften. Ich drücke nicht einfach irgendwelche (potenten) Medikamente jemandem in die Hand zum mitnehmen, wenn ich nicht sicher bin, dass das an der richtigen Stelle ankommt.

Vielleicht war das ihr Freund – im dööfsten Fall war das aber einfach jemand, der irgendwie mitbekommen hat, dass sie das nimmt und versucht so (gratis und bequem für ihn) an das Medikament zu kommen.

Übrigens: auch der Ehemann hat nicht automatisch die Erlaubnis Medikamente für die Frau abzuholen (oder umgekehrt). Das Patientengeheimnis (zum Beispiel) gilt selbst gegenüber Verwandten. Meistens ist die Abgabe aber okay: die Partner wissen nicht nur für wen und was gebraucht wird, man kann auch anfragen bei Zweifel, ob das gegeben werden soll … Aber wir haben mindestens einen Fall, wo „sie“ einen Kommentar bei sich hinterlegen liess, dass „er“ keine Tabletten für sie abholen darf. Die beiden sind (weiter) verheiratet und kommen gelegentlich zusammen. Mir ist das recht – hauptsache, wir wissen es.


Tagged: Apotheke, Dauer, Patienten, Patientengeheimnis, Rezept

Xa…irgendwas

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rpxawas

Wirkliches Rezept von diesem Jahr.

Das steht (ziemlich okay lesbar) Xatral ret 0.5 1 OP (30) D.S: 1 täglich abends

Soweit, so … schlecht.

Xatral gibt es nur als 0.25 mg nicht retardierte Tablette. Es ist ein Mittel mit Alfuzosin bei vergrösserter Prostata. Interessanterweise gibt es in anderen Ländern davon wirklich lang-wirksame Formen, die man dann nicht 3x täglich, sondern 1x täglich nimmt.

Hier vermute ich aber, dass er etwas ganz anderes meint. Nicht zuletzt, weil es sich um eine PatientIN handelt.

Aber sicherheitshalber muss ich beim Arzt anrufen, um von ihm die Bestätigung zu bekommen, dass er eigentlich Xanax retard 0.5mg aufschreiben wollte …


Tagged: Apotheke, Arzt, Rezept

Idiopathisch

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Heute habe ich eines meiner medizinischen „Lieblingswörter“ auf einem Rezept gesehen: idiopathisch.

Genau genommen stand auf dem Rezept für einen Mann unter dem Imodium Dauerrezept:

Idiopathische Diarrhoe

Ich musste schmunzeln. Die Person hat also Durchfall … und der Arzt gibt mit dem Wort praktisch zu, dass er keine Ahnung hat, was die Ursache sein könnte.

von griechisch: idios – selbst und  pathos – Leiden

Idiopathisch bedeutet „ohne bekannte Ursache“ oder „als selbstständiger Krankheitszustand“.

Momentan geht ja wieder das Norovirus um – viele Leute haben deswegen Erbrechen und Durchfall, einige (vor allem Kinder) landen deswegen gar im Spital. Aber bei dem Mann muss da ein anderes Problem sein.


Tagged: Arzt, Durchfall, Rezept

Rezeptprogramme beim Arzt – braucht noch etwas Arbeit?

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Weil auch die ausgedruckten Rezepte nicht der „Weisheit letzter Schluss“ sind. Sie sind zwar einiges einfacher für uns in der Apotheke zu lesen (da man nichts entziffern muss) und man kann in der Praxis wunderbar eintragen, wie der Patient das jetzt anwenden soll (plus das ist dort sicher grad im eigenen Patientendossier so gespeichert). Wahrscheinlich zeigt einem bei den Programmen grad noch an, was es denn so gibt an Medikamenten und wie sie von der Krankenkasse übernommen werden. (Oder?)

Aber irgendwie … tja. Das Rezept hat mich vorgestern zum lachen gebracht:

Das wäre sicher nicht passiert, wenn das nicht mit einem Programm erstellt wird. Wer sieht es?

rpdisplay

… Ich soll dem Patienten also vom Nasic Nasenspray grad ein ganzes, gefülltes Display abgeben? 🙂 – Ich dachte immer, man sollte Nasenspray gezielt und nicht andauernd anwenden, also … 9 Stück aufs Mal?

Schon klar. In der Zeile verrutscht und nur das erste gelesen. Aber das Rezept hat noch ein paar andere Unregelmässigkeiten. Vielleicht kennt sich der Verschreiber noch nicht gut mit dem Programm aus – jedenfalls wurde die Anwendung handschriftlich nachgetragen und dann auch noch ein „Meerwasserspray“ angehängt … war davon kein Medikamentenname bekannt? Naaprep, Rhinomer, Fluimare, Mare Mepha, vielleicht auch noch Otrivin Meer und Triofan naturel – auch wenn die nicht physiologisch, sondern hyperton sind. Leider werden die von den Krankenkassen kaum bezahlt. Ebenfalls nicht (mehr) übernommen werden die Nasobol zum inhalieren. Und zu guter letzt habe ich aus dem Sinupret mit 3×2 Dragees pro Tag die Sinupret forte gemacht – mit 3×1 Dragee.

Braucht doch noch etwas Arbeit das ganze. Was wohl eine Versandapotheke aus dem Rezept gemacht hätte?


Tagged: Apotheke, Arzt, Medikamente, Rezept

Aus der Rubrik ungewöhnliche Rezepte …

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Von Apomi (aus Deutschland):

Für deine Rubrik ungewöhnliche Rezepte hätte ich eines aus Eritrea. Hatte ich auch noch nicht.

rperitrea

Eritrea? Ziemlich weit gereistes Rezept.  Ausländische Rezepte sind immer so ein Thema. Im Gegensatz zu Deutschland, die (Dank EU) Rezepte aus EU-Ländern anerkennen (müssen), müssten wir in der Schweiz Rezepte aus dem Ausland nicht grundsätzlich ausführen. Wo es vernünftig ist, können wir das dafür als „Abgabe eines rezeptpflichtigen Mittels als Ausnahme ohne Rezept“ handhaben. Also: wenn klar ist, dass das gesundheitlich notwendig ist – und ein Rezept, auch ein ausländisches ist dafür doch ein eher guter Hinweis. Problematisch ist oft, dass nicht bekannt ist, wie die Rezepte in dem Land denn aussehen. Fälschen ist so viel einfacher. Deshalb schaut man noch besser hin, für was etwas ist. Das Rezept oben würde ich nach den sonst nötigen Abklärungen betreffend Identität des Patienten, anderen Medikamenten etc. wohl ausführen (1 Packung, Dankbarerweise ist da der Wirkstoff angegeben, der international ist und nicht ein Markenname) aber ich würde schauen, dass der Patient für die Weiterbehandlung zu einem Arzt hier geht.

(Interessant finde ich noch das „don’t remove this copy“ auf dem Rezept. Ganz offensichtlich wurde es doch mitgenommen. Woher?)


Tagged: Apotheke, Ausland, Eritrea, Rezept

hair of the dog …

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rezept-triebwerksoel

Danke Stefan für dieses „Rezept“ vom Naturheilpraktiker.

Wer’s nicht lesen kann: da steht:

Triebwerksölmischung (Flugzeug) C30 Globuli

Rhus tox D12 glob (usw)

Jaja, Homöopathie. Nix, was es nicht gibt. Und gegen was helfen die Triebwerksölglobuli? Anscheinend ist das gegen Flugangst.

Das muss dieselbe Theorie sein, wie bei murus berlinensis – Berliner Mauer. Hilft gegen Abgrenzungsprobleme. Dafür ist es mal auf Deutsch angegeben. Wie das wohl auf Latein heisst? Ah – damals hatten sie noch keine Flugzeuge, wahrscheinlich ist das deshalb nicht so einfach zu übersetzen.


Tagged: Apotheke, Homöopathie, Rezept

Die andere Apotheke

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Samstag Nachmittag. Im Moment läuft viel, dieses Jahr ist die Grippe früher gekommen und wer nicht die Grippe hat, hat im Moment den Norovirus. Ich bin an der Kasse dabei mit einem Kunden den Verkauf abzuschliessen.

Drogist Urs übergibt mir sehr kurz seine Kundin: „Pharmama, könntest Du bei ihr schauen, ich übernehme deinen Kunden.“

Das … ist kein Problem – bei meinem muss ich sowieso nur noch einkassieren, trotzdem wundert mich die doch sehr knappe Übergabe. Sehr untypisch für Urs.

Seine Kundin verzieht schon bevor sie etwas sagt das Gesicht. Dann legt sie los, als ich sie fragend anschaue.

„Sie sind die Apothekerin? Na gut. Ich bin Ärztin. Ich würde gerne das hier für mein Kind haben!“ (hält mir einen freiverkäulichen, homöopathischen Hustensirup unter die Nase) …

Ich: „Oh, gut. Wenn sie Ärztin sind, bekommen sie bei uns auch dafür 10% …“

(deshalb hat sie Urs aber nicht abgegeben, oder …?)

Frau: „Ich will das aber nicht zahlen. Bei den anderen Apotheken geht das so, dass ich das bekomme und sie dann dem Kinderarzt faxen, um ein Rezept zu bekommen.“

Ah. Sie will also einen Vorbezug machen. Für einen Sirup, der gerade mal 15 Franken kostet. Weniger für sie als Ärztin.

Ich: „Hmm. Ich mache das gelegentlich. Bei bekannten Kunden. Waren Sie oder das Kind schon einmal hier und haben etwas auf Rezept bekommen?“

Jetzt verzieht sie wirklich das Gesicht: „Wenn das nicht geht, gehe ich in eine andere Apotheke!“

Oh. Bitte. Ist das eine Drohung? Dann verliere ich den Wahnsinnsumsatz für den ich auch noch extra herumtelefonieren darf? Ruhig bleiben, Pharmama.

Freundlich lächelnd: „Wie ist denn der Name?“

Sie gibt mir eine Krankenkassenkarte (aus dem übrigens gut gefüllten Portemone) und ich schaue im Computer nach. Sie war noch nie hier mit einem Rezept. Weder das Kind (für das sie die Karte nicht dabei hat), noch sie selber.

Zum Rekapitulieren – Praktisch ist es das was sie will: Nicht zahlen, Sirup nehmen und einfach gehen. Für uns bedeutet das aber das: Ich muss das Kind neu im Computer als Patient aufnehmen. Ich muss die Deckung kontrollieren – kann ich auch erst am Montag, da sie die Karte nicht hat und die Kasse jetzt am Wochenende nicht erreichbar ist. Dann muss ichdas Rezept vom Arzt verlangen – und hoffen, dass der das Rezept auch wirklich schickt. Ich muss das Mittel dann der Krankenkasse einschicken zum abrechnen. Die Krankenkasse wird ihr dann (weil die Franchise wahrscheinlich noch nicht erreicht ist) die Rechnung für die 15 Franken schicken.

Ich treffe eine Entscheidung.

Pharmama: „Tut mir leid, aber sie habe ich noch nicht drin. Wie gesagt, mache ich das bei bekannten Kunden, aber so … Nein. Sie können das haben – mit einem Rabatt von 10%, aber sie müssten es jetzt bezahlen.“

Frau: „Dann halt nicht! Dann gehe ich in die andere Apotheke, dort geht das!“

Pharmama: „Sicher. Schönes Wochenende!“ wünsche ich noch – und denke bei mir: viel Spass dabei, jetzt am Samstag nachmittag ist die Chance noch gross, dass „die andere Apotheke“ schon zu hat.

Aber speziell schön fand ich ihre Aussage/Behauptung, dass sie Ärztin ist. Ich bin ziemlich sicher, sie hätte als solche (mit Praxis) keine grosse Freude, wenn ihre Patient(inn)en einfach so in allen Apotheken Vorbezüge verlangen gehen. Für Sachen, die man auch ohne Rezept bekommen kann.

Ich nachher so zu Urs in einer ruhigen Minute: „Du, Urs … Ich muss dir leider sagen … sie hat das auch von mir nicht so bekommen.“

Urs: „Finde ich super.“

Ja. Die andere Apotheke ist aber besser – oder?


Tagged: Apotheke, Arzt, Rezept

Fehlermanagement und Ärzteinformation

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Man kann nicht alles wissen. Gerade bei Medikamenten und ihrer Verschreibung gibt es auch ständig Wechsel. Wir bemühen uns in der Apotheke auf aktuellem Stand zu bleiben und falls nötig auch entsprechende Rückmeldung an die Ärzte zu geben, wenn uns etwas auffällt.

Letztes Jahr hatten wir nun relativ kurz hintereinander Rezepte vom Spital auf dem folgendes verordnet war:

Methotrexat 10 mg   Dos: 1 1/2 Tabl. 1x pro Woche.

methotrexatSchön und gut, die Dosierung einmal wöchentlich ist für rheumatoide Arthritis üblich – und sogar mit speziellem Warnhinweis auf der Packung versehen, damit da keine Überdosierungen passieren. Zu hohe Dosierungen (die bei undeutlicher Verordnung und Instruktion leider schon vorgekommen sind) führen zu Vergiftung und haben deswegen leider schon zu Todesfällen geführt.

Das Medikament ist hochwirksam, aber nicht ganz ungefährlich. Es ist ein Chemotherapeutikum (also gegen Krebs) und wirkt Immunsystem-unterdrückend. Wenn man unter der Behandlung eine Infektion bekommt, muss man das sofort melden und ev. absetzen. Man darf nicht schwanger sein oder werden, wenn man das nimmt, bis 6 Monate danach, da es Missbildungen beim Kind verursacht.

Und dann steht das in der Packungsbeilage:

Die Tabletten sollen nicht zerstossen werden. Bei der Handhabung sollten möglichst Einmalhandschuhe verwendet werden respektive unmittelbar nach dem Kontakt mit den Tabletten sollen die Hände gewaschen werden. Es ist darauf zu achten, dass allfällige Tablettenteilchen (z.B. bei einer Beschädigung einer Tablette) nicht eingeatmet werden und nicht mit der Haut oder Schleimhaut in Kontakt kommen. Falls es zu einem Hautkontakt kommt, ist die Stelle mit Wasser und Seife zu waschen, bei Augenkontakt ist mit Wasser zu spülen.

Die Tabletten sollte man nicht mit „blutten Händen“ anfassen und schon gar nicht zu teilen. Der Behälter ist auch so konzipiert, dass das nicht passiert. Weil wir ziemlich sicher sind, dass wir nicht die einzige Apotheke sind, die solche Rezepte erhält – und das vielleicht nicht bei allen so bekannt ist, haben wir das Spital informiert, damit die das in Zukunft nicht mit halben Tabletten aufschreiben, sondern vielleicht so:

Methotrexat 10 mg  1 OP und Methotrexat 5mg 1 OP   Dos: 1x 15mg pro Woche

Das mag trivial erscheinen, ist es aber nicht. Wie häufig kommt es vor, dass die  Ehepartner Medikamente für die Partner richten? Oder Eltern für die Kinder? Häufig. Und die kommen dann in Kontakt mit einer sehr potenten Substanz. Das sollte hier nach Möglichkeit vermieden werden – um mögliche Infektionen wegen der Unterdrückung des Immunsystems zu verhindern oder Auswirkungen auf eine Schwangerschaft.

In den Medikamentenunterlagen im Spital steht das übrigens drin. Der/die Ärzte sollten/könnten das also wissen. Aber wenn ein solches Rezept kommt gibt das halt wieder einen Telefonanruf. Ins Spital (mache ich speziell ungern, aber ist hier wichtig).

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Tagged: Apotheke, Arzt, Medikament, Methotrexat, Rezept

Patient mit besonderen Bedürfnissen

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Beim kontrollieren der Rezepte vom Vortag fällt mir ein … etwas spezieller Kommentar bei einem Patienten auf. Nennen wir ihn Herr Vacuoli.

Rezept mit …Spritze von der Klinik abgegeben am 4.12 .; wenn er Spritze nicht bestellt bei uns bis 15. Januar bitte ihn anrufen und fragen, ob er Termin bei einem Arzt hat für Spritze und fragen, ob wir für ihn Spritze bestellen sollen. (Er scheint etwas vergesslich und schlecht organisiert).

Huh? Speziell.

Herr Vacuoli ist etwa halb so alt, wie ich. Den Rest der Medikamente vom Rezept der Klinik hat er bekommen. Weil mir das Medikament (die Spritze) so noch nicht sehr bekannt ist, nutze ich die Gelegenheit, mich darüber zu informieren. Das hilft beim Verständnis der Situation: die Spritze wird verwendet als Depotmedikament bei Shizophrenie. Zum Krankheitsbild gehören auch sogenannt kognitive Störungen, womit hier nicht Intelligenzdefizite gemeint sind, sondern Probleme mit Aufmerksamkeit, Gedächtnis und der Planung von Handlungen.

Trotzdem … das ist ein ungewöhnlicher Service, wenn die Apotheke dem Patienten hinterhertelefoniert, ob und wann er einen Arzttermin hat. Den Termin braucht er wegen dem Spritzen des Medis – das kann er kaum selber machen. Und das Rezept war von der Klinik, wahrscheinlich spritzt das aber sein Hausarzt oder Psychiater.

Jedenfalls mache ich einen Vermerk in unserer Agenda, dass man Herrn Vacuoli dann kontaktiert.

Am 13. Januar schaue ich nach: Die Spritze ist noch nicht bestellt, also rufe ich ihm an.

Nach dem Telefonanruf weiss ich, was die Kollegin gemeint hat mit „scheint etwas vergesslich“. Verwirrt trifft es vielleicht eher. Am Telefon kommt Herr Vacuoli direkt etwas „vollgedröhnt“ herüber. Nach der dritten Erklärung, weshalb ich anrufe, scheint die Info aber trotzdem angekommen und er bestätigt, dass er noch keinen Arzttermin hat, sich aber darum kümmern will.

Zur Sicherheit schicke ich ihm ein SMS mit der wichtigsten Info nach: welche Apotheke, Arzttermin, melden bitte … Und hinterlasse nun selber einen Kommentar im PC:

Tel am 13.1. – hat noch keinen Arzttermin. Er soll sich bei uns melden, sobald er einen hat. Ph

Am nächsten Tag bestellt Herr Vacuoli telefonisch die Spritze für uns, damit er sie am Termin den er am 26.1. hat dabei hat.

Alles okay … sollte man denken. Vor allem, als ich ein paar Tage später sehe, dass sie abgeholt wurde.

Nö.

Am Donnerstag 26. Januar abends um kurz vor 7 Uhr steht Herr Vacuoli in der Apotheke. Es ist das erste Mal, dass ich ihn sehe, deshalb bin ich mehr als nur etwas verwirrt, als er nur sagt: „Ich soll … meine Spritze abholen.“

Der junge Mann ist Mitte 20 und macht einen freundlichen, wenn auch etwas abwesenden, vielleicht sogar leicht hilflosen Eindruck. Er ist so der Typ, der in einem unbewusst Mamainstinkte weckt – man will ihm wirklich helfen. Das erklärt für mich auch der Kommentar im Computer. Meiner Kollegin ging es wohl gleich.

Nachdem ich seinen Namen verifiziert habe – und nachgeschaut, dass „seine Spritze“ vor ein paar Tagen wirklich abgegeben wurde – an ihn – äussere ich meine Verwirrung darüber. Erstens dass er sie jetzt nochmals (?) will .. und zweitens: ist es jetzt nicht nach dem Termin mit dem Arzt?“

Herr Vacuoli : „Nein, den Termin habe ich erst morgen, ich habe ihn verschieben müssen. Aber ich habe die Spritze verloren.“

Waaas? Das Ding kostet ein paar hundert Franken … und so klein ist die Packung auch nicht!

Aber es bleibt mir wohl nichts anderes übrig als noch eine zu bestellen.

Dass er sie braucht, steht nicht in Frage, aber … echt jetzt? Verloren?

Das belastet mich tatsächlich so sehr, dass ich mir überlege, ob man die Spritze das nächste Mal nicht besser direkt an den Arzt liefert? Denn wahrscheinlich wird es ein nächstes Mal geben. Das ist zwar eine Depotspritze – also langwirksam – aber mehr als einen Monat wirkt sie auch nicht. Wer sich fragt, weshalb man ihm keine Tabletten gibt (die wären zumindest etwas günstiger)? Nun … ich denke, die Episode oben dürfte das erklären: so unzuverlässig / verwirrt wie er ist, ist kaum anzunehmen, dass er in der Lage ist, die Tabletten regelmässig zu nehmen.

Das gibt noch ein Kommentar im PC:

… Spritze verloren! 26.1. Ersetzt. Für nächstes Mal: Er braucht neues Rp bei neuem Bezug. Ev. beim Arzt selber verlangen (und zu dem bringen?)

Den Empfang lasse ich ihn am nächsten Tag ausserdem visieren: er soll zumindest wissen, was das Teil kostet, das er da verloren hat.

(Wird fortgesetzt?)


Tagged: Apotheke, Medikamente, Patient, Rezept, Shizophrenie

Rezeptfälschungsbeispiel

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Die Rezeptkopie haben wir gefaxt bekommen im Rahmen einer Rundwarnung, dass es (und ähnliche) gefälscht sind.

Das ist so ein Fall – auf den ersten Blick sieht es noch einigermassen okay aus, aber je länger man es ansieht, desto mehr Fragen werfen sich auf:

rpfalsch2

Wieso stellt die Hals-Nasen-Ohren (HNO) Abteilung im Spital ein Rezept für ein starkes Schlafmittel aus?

Seltsame Dosierung: einmal innert 24 Stunden – weshalb nicht grad „maximal 1 Tablette vor dem Schlafen“? Anders nimmt man ein Schlafmittel eigentlich nicht, oder?

Moment: das Rezept ist „für Kind“?

Nö.


Tagged: Apotheke, Fälschung, Rezept, Schlafmittel

Die Pflasterverschreibung

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rppflaster

Bild: So sind (Spezial-)Pflaster normalerweise auf Rezept verschrieben. Für die nächste Begegnung – die mir Kristy.infidel von instagram so geschickt hat- muss man sich einfach vorstellen, dass da 15 x 8 cm drauf steht.

Kunde: „Ich will dieses Pflaster umtauschen. Ich wollte eins was 8x15cm gross ist. Sie haben mir eins gegeben, wo 15 x 8 drauf steht.“

Apotheke: „Ehm … Ja. Sie können es auch drehen?“

Kunde: „Nein, das geht nicht. Geben Sie mir ein neues. Zur Not auch 10 x 15. Hauptsache, die 15 steht hinten!“


Tagged: Apotheke, Kundenwünsche, Pflaster, Rezept

Da steht *was* auf dem Rezept?

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Rezept von einem Arzt in der Schweiz – handgeschrieben, einigermassen leserlich. Aber … was steht denn da?

rpschuemli

Schümli Felsenau? (kenne ich nicht)

1x pro Tag und 1 x Reserve

für 1 Monat – also ein Dauerrezept

Muss ich mal nachschauen, was das ist:

schuemli

Ist nicht wahr, oder? Ein Dauerrezept für alkoholfreies Bier? Naja – verschreiben kann der Arzt ja alles, aber das heisst nicht, dass die Krankenkasse das zahlt. Und ob ich das bestellen kann? Wein bekomme ich ja …

Danke vielmals an Celine für’s einschicken dieses speziellen Rezeptes!

 


Tagged: Alkohol, Apotheke, Arzt, Bier, Rezept

Über den Beruf Apotheker in DACH – Teil 6: Umgang mit rezeptpflichtigen Medikamenten

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UnterschiedeDACHApotheke

Umgang mit rezeptpflichtigen Medikamenten: Sind Mehrfachabgaben oder ein Bezug ohne Rezept möglich?

Das erscheint mir einer der auffälligsten Unterschiede in den verschiedenen Gesundheitssystemen. Im Prinzip lässt es sich auf „Wieviel Kompetenz / Verantwortung hat der Apotheker?“ herunterbrechen. Medikamente werden nicht ohne Grund als rezeptpflichtig eingeteilt – es geht dabei nicht immer um den Inhaltsstoff und dessen Nebenwirkungen oder Wechselwirkungen, sondern auch um die Indikation, also: für was man etwas braucht. Und während die Diagnose klar in ärztliche Hand gehört, wird das bei weiterführender Therapie unterschiedlich gehandhabt, wer das jetzt macht, respektive wie lange therapiert wird, ohne dass der Patient den Arzt sieht.

CH: Dauerrezepte sind in der Schweiz möglich und häufig – sie müssen vom Arzt entsprechend gekennzeichnet werden. Damit sind Bezüge (auch via Krankenkasse abrechnenbar) bis maximal 1 Jahr nach dem Ausstellen möglich. Es gibt Medikamente mit Limitationen: Einschränkungen in der Dauer und welche Menge übernommen wird von der Krankenkasse. Aber auch ohne Dauerrezept-Vermerk darf die Apotheke (ausser bei Liste A Medikamenten und Vermerk „ne repetatur“ NR) innerhalb von einem Jahr nach Ausstellungsdatum einmalig eine Wiederholung auf ein bestehendes Rezept machen und auch das wird von der Krankenkasse übernommen.

Fall (noch) kein Rezept für ein Medikament vorliegt, liegt es hier in der Verantwortung des Apothekers zu entscheiden, ob eine Abgabe möglich ist. Im Gesetz ist ausdrücklich eine „Abgabe im Ausnahmefall“ erlaubt. Sie muss nach entsprechender Abklärung durch den Apotheker mit entsprechender Kompetenz erfolgen und dokumentiert werden. Meist handelt es sich hier auch um die Weiterführung einer bestehenden Therapie. Normalerweise wird durch den Patienten für den Vorbezug ein Rezept nachgereicht, auch damit das Mittel der Krankenkasse verrechnet werden kann.

 

D: In Deutschland gibt es keine Dauerrezepte bei den von der Krankenkasse übernommenen Rezepten. Ausnahmen sind möglich bei den Privatrezepten, die von den Patienten selber bezahlt werden. Die „Haltbarkeit“ eines Privatrezeptes legt der Arzt fest.

Die Abgabe von rezeptpflichtigen Medikamenten ohne Rezept ist gesetzlich verboten. Auch als Vorbezug und auch im Notfall ist das nicht möglich. Apotheker, die das trotzdem machen, machen sich strafbar. Es braucht deshalb immer ein Original-Rezept. Keine Kopie und kein Fax. Eventuell kann ein Medikament auf Faxrezept abgegeben werden, wenn das Originalrezept am nächsten Tag nachgereicht wird.

 

Ö: Wenn die Krankenkasse in Österreich das Rezept bezahlt, darf es nur einmal eingelöst werden. Es muss wieder neu ausgestellt (und bei Bedarf auch bewilligt) werden. Bei Privatrezepten, wo vom Kunden gezahlt wird, können die Medikamente im Normalfall innerhalb eines Jahres 6 Mal bezogen werden (Ausgenommen Suchtgifte und spezielle Medikamente oder der Arzt schreibt ausdrücklich darauf „Ne repetatur“)

Es liegt hier in der Verantwortung des Apothekers Rezeptpflichtiges ohne Rezept abzugeben, allerdings nur in der kleinsten im Handel erhältlichen Packung (siehe Notfallparagraph). Vorbezüge nennt man in Österreich „Einsatz“. Der Apotheker kann die kleinste Packung abgeben und der Patient muss dann ein Rezept „nachbringen

Das wars mit der Miniserie zum Vergleich der Apothekenarbeit in den DACH-Ländern. An der Stelle möchte ich noch einmal  Pharmapro.ch – für die Idee und Unterstützung Danken. Der Artikel kommt (zusammengefasst und mit den Erkenntnissen aus den Kommentaren ergänzt) auch dort.


Tagged: Apotheke, Österreich, Dauerrezept, Deutschland, Rezept, Schweiz, Vorbezug
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